Ich habe einen festen Job, möchte aber jetzt nebenbei einmalig eine Aufragsarbeit
(Grafik-Design) machen.
Muss ich dafür schon ein Kleingewerbe anmelden oder kann ich das so machen und am
Ende des Jahres nur bei der Lohnsteuererklärung mit angeben? Oder kann ich das
als Minijob laufen lassen (wenn ich die Rechnung auf z.B. 2 Monate aufteile, um
unter 400 EUR zu bleiben)? Aber kann es sein, dass dann der Auftraggeber den Job
der Minijobzentrale melden muss? Was ist für mich die beste bzw. kostengünstigste
Alternative?
Wenn ich dann eine Rechnung schreibe: Muss ich Mehrwertsteuer ausweisen und wenn
ich das mache, wo muss ich die hinterher angeben bzw. abführen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Meike