Einmalige Auftragsarbeit neben einem festen Job

Ich habe einen festen Job, möchte aber jetzt nebenbei einmalig eine Aufragsarbeit
(Grafik-Design) machen.
Muss ich dafür schon ein Kleingewerbe anmelden oder kann ich das so machen und am
Ende des Jahres nur bei der Lohnsteuererklärung mit angeben? Oder kann ich das
als Minijob laufen lassen (wenn ich die Rechnung auf z.B. 2 Monate aufteile, um
unter 400 EUR zu bleiben)? Aber kann es sein, dass dann der Auftraggeber den Job
der Minijobzentrale melden muss? Was ist für mich die beste bzw. kostengünstigste
Alternative?
Wenn ich dann eine Rechnung schreibe: Muss ich Mehrwertsteuer ausweisen und wenn
ich das mache, wo muss ich die hinterher angeben bzw. abführen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Meike

Hallo Meike,

wenn du den Auftrag über die Mini-Job Regelung abwickelst, trägt der AG pauschal die Abgaben und Versteuerung von 25% des Einkommens (11% Kranken, 12% Rente und 2% Steuer). Diese werden direkt an die Knappschaft in Essen üb erwiesen. Infos erhälst du unter:

http://www.bfa.de

Wenn du dem Auftraggeber eine Rechnung schreibst und der die Mwst. ausweisen möchte, mußt du diese auch in der Ekst. vermerken (Bogen-Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit). Weiterhin kannst du in diesem Bogen auch die Einkünfte vermerken, die in deine Einkommensverhältnisse mit einbezogen und besteuert werden.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

Gruß
Martin