Einmalige Aushilfe und die korrekte Abwicklung

Hallo!

Angenommen, eine Privatperson möchte für eine Familienfeier eine Aushilfe beschäftigen die Teller abräumt und spült. Die Aushilfe wäre also für 4 Stunden da und soll 50 EUR bekommen. Wie wäre der korrekte Weg? Muss die Aushilfe angemeldet werden (Berufsgenossenschaft?) auch wenn es sich nur um eine einmalige Angelegenheit handelt oder muss der „Auftraggeber“ Lohnsteuer abführen? Oder ist da sonst noch was zu beachten?

Danke! Grüße,
der Helmut

Hi!

http://www.minijob-zentrale.de

Da findest Du wirklich alles zu dem Thema.

LG
Guido