Herr XY muss auf Geheiss der Firmenleitung an einer Messepräsenz der Firma vom 19.02.2012 - 25.02.2012 teilnehmen.
Dabei erfolgt die Anreise zum Messestandort mit einem gemieteten Transporter zusammen mit dem Chef von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Übernachtungen erfolgen in einem ortsansässigen Hotel. Es folgen 2 Tage Messeaufbau mit Arbeitszeiten bis tief in die Nacht /den frühen Morgen, bis die Messe am 21.02. mit regelmäßigen „Arbeitszeiten“ (Präsenz als Ansprechpartner am Messestand) beginnt. Am 25.02. ist folglich der letzte Arbeitstag mit „Dienstende“ um 17.00 Uhr am Messestand. Anschließend erfolgt der Rückweg von Herrn XY zum Hotel, um sich für die Rückreise zu seinem Wohnort per Zug fertig zu machen. Der Zug fährt um 18 Uhr am Messestandort ab und erreicht den Heimatort von Herrn XY mit der kürzesten Verbindung um 00.00 Uhr.
Wie sind die Anfahrt- und Abfahrt arbeitszeitlich gesehen zu bewerten? Welche Zeiten gelten hierbei für Herrn XY als Arbeitszeit?