Einmalige Auswärtstätigkeit

Herr XY muss auf Geheiss der Firmenleitung an einer Messepräsenz der Firma vom 19.02.2012 - 25.02.2012 teilnehmen.
Dabei erfolgt die Anreise zum Messestandort mit einem gemieteten Transporter zusammen mit dem Chef von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Übernachtungen erfolgen in einem ortsansässigen Hotel. Es folgen 2 Tage Messeaufbau mit Arbeitszeiten bis tief in die Nacht /den frühen Morgen, bis die Messe am 21.02. mit regelmäßigen „Arbeitszeiten“ (Präsenz als Ansprechpartner am Messestand) beginnt. Am 25.02. ist folglich der letzte Arbeitstag mit „Dienstende“ um 17.00 Uhr am Messestand. Anschließend erfolgt der Rückweg von Herrn XY zum Hotel, um sich für die Rückreise zu seinem Wohnort per Zug fertig zu machen. Der Zug fährt um 18 Uhr am Messestandort ab und erreicht den Heimatort von Herrn XY mit der kürzesten Verbindung um 00.00 Uhr.

Wie sind die Anfahrt- und Abfahrt arbeitszeitlich gesehen zu bewerten? Welche Zeiten gelten hierbei für Herrn XY als Arbeitszeit?

Moin,

dafür habe ich immer Reisekostenabrechnungen (bzw. Anträge) benutzt. Hier gibt man den Beginn der Reise und das Ende der Reise an. Dementsprechend wird dann Tagegeld bezahlt (gestaffelt nach Stunden der Abwesenheit: mehr als 8 Stunden, mehr als 12 Stunden…).

Anders wüsste ich jetzt nicht, wie die Arbeitszeit abgegolten wird.

Viele Grüße
A.A.

Hallo,

solange es keine speziellen Regelungen dazu (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, sonst. Reisekostenregelung) gibt, zählt Reisezeit nur dann als Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit vom AG eine konkrete Tätigkeit abverlangt wird.
Diese abverlangte Tätigkeit kann entweder das Lenken eines Fahrzeugs sein, oder aber eine sonstige Arbeit wie zB das Erstellen einer Präsentation während einer Zugfahrt.
Das bloße Mitfahren bzw. die Zugfahrt ohne Zuweisung einer sonstigen Tätigkeit ist keine Arbeitszeit und somit auch nicht als solche vergütungspflichtig.

&Tschüß
Wolfgang

Verstehe ich das richtig ,dass eine rein dienstlich veranlasste Fahrt, in diesem Falle für Hin-und Rückfahrt von mehr als 12 Stunden nicht im Geringsten angerechnet wird auf Herrn XY Arbeitszeit? Die Zeit für die An-und Abreise stand schließlich nicht zur freien Vefügung v. XY wie bei seiner Freizeit…

Hallo,

Verstehe ich das richtig ,dass eine rein dienstlich veranlasste Fahrt, in diesem Falle für Hin-und Rückfahrt von mehr als 12 Stunden nicht im Geringsten angerechnet wird auf Herrn XY Arbeitszeit? Die Zeit für die An-und Abreise stand schließlich nicht zur freien Vefügung v. XY wie bei seiner Freizeit…

Ist nunmal so. Die tägliche Fahrt zur Arbeit und zurück steht auch nicht zur freien Verfügung.
Wenn also XY den Transporter gelenkt hat, dann war das Arbeit(szeit). Die Heimfahrt ist dann wiederum keine Arbeitszeit, wenn dabei nicht noch irgendwas gearbeitet werden sollte.

Grüße