Hallo,
würde mich mal interessieren, ob folgende Gegenstände als einmalige Beihilfe (Sozialhilfe) bewilligt werden können:
- Reparatur PC und Drucker (ansonsten keine Bewerbungen möglich),
- Jogginganzug, Bademantel,
- Bewerbungskostenvorschuss.
- Kosten für Einbürgerung.
Gruß
B.
Hallo,
würde mich mal interessieren, ob folgende Gegenstände als
einmalige Beihilfe (Sozialhilfe) bewilligt werden können:
- Reparatur PC und Drucker (ansonsten keine Bewerbungen
möglich),
Bewerbungen konnte man sich früher auch im Arbeitsamt ausdrucken lassen. Ob das heute noch so ist weiß ich allerdings nicht. Hier kommt es wohl drauf an, wieviel die Reparatur kostet oder ob es vielleicht auch ein gebrauchter Drucker für 10 € tun würde. Bzw. würde man vielleicht auch versuchen, dir über gemeinnützige Organisationen weiterzuhelfen.
- Jogginganzug, Bademantel,
Kleidergeld, also Ja. Könnte allerdings auch damit verbunden sein, dass du zuerst zu einer Kleiderkammer gehst. Wenn du dort nichts findest bekommst du dann Zuschüsse.
- Bewerbungskostenvorschuss.
Ob als Vorschuss weiß ich nicht, aber prinzipiell m. W. ja.
Keine Ahnung, tut mir leid.
Liebe Grüße
Timi
Hallo,
würde mich mal interessieren, ob folgende Gegenstände als
einmalige Beihilfe (Sozialhilfe) bewilligt werden können:
- Reparatur PC und Drucker (ansonsten keine Bewerbungen
möglich),
nein, kein lebensnotwendiger Bedarf
- Jogginganzug, Bademantel,
ist von den jeweiligen regelungen abhängig. Jogginganzug eher ja, Bademantel meist nur bei Krankenhausaufenthalt.
- Bewerbungskostenvorschuss.
Nein, dafür ist das Arbeitsamt zuständig.
Nein.
BTW: Wird man überhaupt eingebürgert, wenn man von Sozialhilfe lebt?
Gruß
Nelly