Hallo,
und erst mal ein frohes neues Jahr!!!
Kurz zur Situation. Ich habe über zwei Jahre kontinuierlich bei einer Firma gearbeitet und bin im Mai 2010 erkrankt, so dass ich ab Mitte Juli Krankengeld bezogen habe. Am 01.08.10 ist meine Lebensgefährtin zu mir gezogen (sie ist arbeitssuchend) und ich beantragte ALG II, dass mir / uns auch bewilligt wurde (abzüglich Krankengeld).
Nun habe ich zum 30.11.2010 meine Kündigung bekommen, gleichzeitig wurde die Krankengeldzahlung eingestellt, so dass ich seit 01.12.2010 volles ALG II beziehe,( ALG I ist beantragt ). Ich habe also für Dezember „volles“ ALG II in Höhe von 1070 Euro erhalten.
Nun mein Problem:
Ich war wegen der Kündigung bei einem Rechtsanwalt und habe nun im Dezember von meiner Firma folgende Leistungen erhalten:
- Auszahlung des Urlaubs und der Überstunden ca. 1800 Euro netto nach Abzug der üblichen Sozialabgaben und Steuern (Lohnabrechnung für November)
- eine Abfindung in Höhe von 2500 Euro brutto, hier nur abzüglich Steuern.
Wie kann ich das nun mit der ARGE regeln, damit mir möglichst viel von dem Geld übrig bleibt?
Ich sehe das so, dass die Auszahlung des Urlaubs und der Überstunden regelmäßiges Einkommen aus unselbständiger Arbeit ist und die Abfindung einmaliges Einkommen ist.
Wenn ich jetzt die Durchführungshinweise zu §11 SGBII richtig interpretiere, habe ich im Dezember Leistungen aus nichtselbständiger Arbeit erhalten, und zwar in der Höhe, dass mir keine ALG II Leistungen zustehen. Ich müsste also einen Einstellungsbescheid erhalten, die für Dezember gezahlten Leistungen ( 1070 Euro) zurückzahlen, und dann ab Januar 2011 einen neuen Antrag auf ALG II stellen, dann wäre meine Afindung Vermögen. Das wäre für mich natürlich die beste Interpretation.
Oder können die mir einen Strick drehen und die kompletten 4000 Euro auf die nächsten Monate anrechnen??? Dann hätte ich natürlich von meiner Abfindung gar nichts und hätte mir den Weg zum ANwalt sparen können…
Danke schon einmal für Deine Antwort,
Gruß,
Rainer