Hallo,
nehmen wir einmal an, dass eine Hausfrau (ohne eigenes Einkommen oder sonstige Transferleistungen – lebt bspw. beim und vom Einkommen des Freund(es)) für einen Verwandten (bspw. Bruder oder Tante) nachweisbar eine neue Website für dessen Unternehmen erstellen soll (gegen Rechnung). Hierfür soll sie einmalig ein Entgelt von ca. 10.000 Euro erhalten (nach Rechnungsstellung).
Kann sie diese einmalige Erstellung ohne Gewerbeanmeldung erbringen,
ist diese Tätigkeit ggf. eine freiberufliche Tätigkeit,
kann sie dieses umsatzsteuerfrei und
sozialversicherungsfrei (für das Unternehmen des Verwandten)
erbringen, wenn sie das Entgelt mittels Steuererklärung beim Finanzamt anzeigt und der Verwandte das Entgelt als Betriebsausgabe bucht?
Viele Dank für Eure Hinweise!