'Einmalige Förderung aus dem Vermittlungsbudget'

Wann hat man Anspruch auf Geld aus dem Vermittlungsbudget für einen PKW ?

Wann hat man Anspruch auf Geld aus dem Vermittlungsbudget für

http://www.sozialticker.com/vermittlungsbudget-45-sg… PKW?

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthr…

Hi, da mal nachlesen aber von Geld für einen PKW habe ich da nichts gefunden.
Mfg ramses90.

Ebenfalls ein freundliches „Hallo“ zurück…:wink:

Anspuch auf „Leistungen aus dem Vermittlungsbudget“ haben Ausbildungsuchende u.Arbeitslose (bzw.von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende); der Bezug von ALG I oder II ist keine Anspruchsvoraussetzung.
Im SGBII sind alle Leistungen aus dem Vermittlungsbudget „Ermessensleistungen“ - also es besteht kein Rechts anspruch darauf.

Aus diesem Vermittlungsbudget können beantragt werden:

  • Bewerbungskosten (pauschal oder mit Nachweis),
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch,
  • Fahrkosten für Pendelfahrten,
  • Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle,
  • Kosten für getrennte Haushaltsführung,
  • Kosten für den Umzug,
  • Kosten für Arbeitsmittel,
  • Kosten für Nachweise,
  • Sonstige Kosten

Gruß