Wann hat man Anspruch auf Geld aus dem Vermittlungsbudget für einen PKW ?
Wann hat man Anspruch auf Geld aus dem Vermittlungsbudget für
http://www.sozialticker.com/vermittlungsbudget-45-sg… PKW?
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthr…
Hi, da mal nachlesen aber von Geld für einen PKW habe ich da nichts gefunden.
Mfg ramses90.
Ebenfalls ein freundliches „Hallo“ zurück…
Anspuch auf „Leistungen aus dem Vermittlungsbudget“ haben Ausbildungsuchende u.Arbeitslose (bzw.von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende); der Bezug von ALG I oder II ist keine Anspruchsvoraussetzung.
Im SGBII sind alle Leistungen aus dem Vermittlungsbudget „Ermessensleistungen“ - also es besteht kein Rechts anspruch darauf.
Aus diesem Vermittlungsbudget können beantragt werden:
- Bewerbungskosten (pauschal oder mit Nachweis),
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch,
- Fahrkosten für Pendelfahrten,
- Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle,
- Kosten für getrennte Haushaltsführung,
- Kosten für den Umzug,
- Kosten für Arbeitsmittel,
- Kosten für Nachweise,
- Sonstige Kosten
Gruß