Einmalige Grundreinigung

Hallo,
darf eine einmalige Grundreinigung der Hausflure und Keller (Hochhhaus 15 Stockwerke; inkl. PVC Versiegelung), auf die Nebenkosten umgelegt werden?

Hausreinigungskosten im Jahr 2012: 9.500€ (normale wöchentliche Reinigung durch Putzfirma)
Hausreinigungskosten im Jahr 2012: 20.600€ (Normale Reinigung + Grundreinigung)

Vielen Dank

Korrektur zur oben stehenden Frage: Nebenkosten 2013: 20.600€ (Normale Reinigung + Grundreinigung)

Hallo,

ja, das darf man.

Die Kostenhöhe kannst Du natürlich überprüfen, keine Frage…

Gruß

Gem §1 BetrKV dürfen laufende Aufwendungen umgelegt werden. Wenn regelmäßig eine Grundreinigung und Versiegelung erforderlich ist, wäre dies unter § 2 Nr. 9 BetrKV zulässig.

Etwas anderes wäre nur anzunehmen, wenn diese außergewöhnlicher Verschmutzung infolge umfänglicher Renovierung, Instandsetzung o. ä. erforderlich wurden.

G imager

Die regelmäßige Reinigung erfolgt wöchentlich und wird mit 9.500 € umgelegt.

Die Grundreinigung wurde von den Eigentümern beschlossen und erfolgte nun einmalig wegen der (nach Jahrezehnten der Nutzung) starken Verschmutzung des Bodens.

LG