Hallo,
darf eine einmalige Grundreinigung der Hausflure und Keller (Hochhhaus 15 Stockwerke; inkl. PVC Versiegelung), auf die Nebenkosten umgelegt werden?
Hausreinigungskosten im Jahr 2012: 9.500€ (normale wöchentliche Reinigung durch Putzfirma)
Hausreinigungskosten im Jahr 2012: 20.600€ (Normale Reinigung + Grundreinigung)
Gem §1 BetrKV dürfen laufende Aufwendungen umgelegt werden. Wenn regelmäßig eine Grundreinigung und Versiegelung erforderlich ist, wäre dies unter § 2 Nr. 9 BetrKV zulässig.
Etwas anderes wäre nur anzunehmen, wenn diese außergewöhnlicher Verschmutzung infolge umfänglicher Renovierung, Instandsetzung o. ä. erforderlich wurden.
Die regelmäßige Reinigung erfolgt wöchentlich und wird mit 9.500 € umgelegt.
Die Grundreinigung wurde von den Eigentümern beschlossen und erfolgte nun einmalig wegen der (nach Jahrezehnten der Nutzung) starken Verschmutzung des Bodens.