Hallo zusammen,
gerade habe ich einen guten job im Finanzdienstleistungssektor bekommen und arbeite orot erst seit 3 Wochen. In meinem Vertrag steht bzgl. Nebentätigkeit: „Die Mitarbeiterin hat dem Unternehmen entgeltliche und unentgeltliche Nebentätigkeiten mit Hinweis auf Art, Ort, Dauer und zeitlichen Umfang rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Das Unternehmen kann die Nebentätigkeit untersagen , wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters oder berechtigte Interessen der Bank zu beeinträchtigen.“
Jetzt wird`s lustig: an der Uni habe ich einen Anhang gesehen: „wenn Du seit min. 5 Jahren mit Fingern knackst, hast Du Gelegenheit am nächsten Dienstag und Mittwoch vorbeizukommen und den Betrag x zu verdienen“.Das wird in einer orthopedischen Praxis stattfinden, mit Rentgönfotos und TV. Es geht mir nicht nur ums Geld aber auch um die Feststellung einer Diagnose bzgl. meiner armen Fingern, mit denen ich seit guten 20 Jahren knacke. Darf ich das machen ohne ich das meinem neuen Arbeitgeber sage? Dienstag und Mittwoch hintereinander einmalig???Kernarbeitszeiten sind von 9:00 - 15:30, ich müsse an beiden Tagen pünktlich um 15:30 gehen; normalweise gehe ich um 17:00Uhr,lg,ptak
