Hallo alle zusammen,
mir stellt sich gerade folgende Frage:
A ist selbstständig, jetzt hat A privat ein Event organisiert, das aber rein gar nichts mit seiner Selbstständigkeit zu tun hat.
Das Event war einmalig und eigentlich sollte auch kein Gewinn erzielt werden, es ist nun aber doch was übrig geblieben.
Jetzt stellt sich A die Frage, ob dieser Gewinn einkommenssteuerpflichtig ist und vor allem wenn als was.
Zur Selbstständigkeit passts ja nicht, da es rein gar nichts damit zu tun hat.
Meiner Meinung nach ist es keine vorübergehende andere selbstständige Tätigkeit, da es ja nie geplant war das länger zumachen und auch nicht damit Geld zu verdienen.
Ist es dann sonstiges Einkommen? Aber dafür müsste es ja auch wiederkehrend sein, oder?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass so was gar nicht einkommenssteuerpflichtig sein sollte. Sonst wäre das ja ne super Idee wenn man viele gute Ideen hat alles einmal zu machen und damit hohe Gewinne zu erzielen, die jeweils nicht steuerbar sind? Oder ergibt sich dann aus der Häufigkeit der wenn auch nicht gleichartigen Einnahmen etwas anderes?
Vielen Dank schon mal für eure Meinungen,
lg Jogine