Einmalige private Gewinne steuerpflichtig?

Hallo alle zusammen,

mir stellt sich gerade folgende Frage:

A ist selbstständig, jetzt hat A privat ein Event organisiert, das aber rein gar nichts mit seiner Selbstständigkeit zu tun hat.

Das Event war einmalig und eigentlich sollte auch kein Gewinn erzielt werden, es ist nun aber doch was übrig geblieben.

Jetzt stellt sich A die Frage, ob dieser Gewinn einkommenssteuerpflichtig ist und vor allem wenn als was.

Zur Selbstständigkeit passts ja nicht, da es rein gar nichts damit zu tun hat.

Meiner Meinung nach ist es keine vorübergehende andere selbstständige Tätigkeit, da es ja nie geplant war das länger zumachen und auch nicht damit Geld zu verdienen.

Ist es dann sonstiges Einkommen? Aber dafür müsste es ja auch wiederkehrend sein, oder?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass so was gar nicht einkommenssteuerpflichtig sein sollte. Sonst wäre das ja ne super Idee wenn man viele gute Ideen hat alles einmal zu machen und damit hohe Gewinne zu erzielen, die jeweils nicht steuerbar sind? Oder ergibt sich dann aus der Häufigkeit der wenn auch nicht gleichartigen Einnahmen etwas anderes?

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen,
lg Jogine

Ist es dann sonstiges Einkommen?

ja

Aber dafür müsste es ja auch
wiederkehrend sein, oder?

Nein, bei § 22 Nr. 3 EStG eben nicht, dafür gibt es diese Vorschrift.

Ergänzung
… und möglicherweise ist der Event sogar umsatzsteuerpflichtig, wenn er bereits mit seiner ersten Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist.

Umsatzsteuer vs. Einkommensteuer
Hi !

Ob der Vorgang tatsächlich Einkommensteuer auslöst, kann aus den bisherigen Angaben nicht geschlussfolgert werden.

Dass dann aber aus einer möglicherweise bestehenden Einkommensteuerpflicht für eine privat organisierte Feier auch automatisch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen soll, kann ich dann aber beim besten Willen nicht erkennen. Aber hierzu fehlen einfach noch zu viele Angaben, um dies genau zu beurteilen.

Hier sollte wahrscheinlich im realen Leben (RL) mal das Gespräch mit einem Experten (Steuerberater) gesucht werden.

BARUL76

Dass dann aber aus einer möglicherweise bestehenden
Einkommensteuerpflicht für eine privat organisierte Feier auch
automatisch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen soll, kann ich
dann aber beim besten Willen nicht erkennen.

Das unterscheidet uns eben.

Danke für die Antworten, jedes andere Ergebnis hätte mich auch gewundert, hab bei Nr. 3 übersehen, dass da eben nicht widerkehrend sondern nur gelegentlich steht… Wäre ja auch zu schön gewesen sonst :wink:.