Wie ist zu verfahren, wenn man als Angestellter Architekt einmalig nebenberuflich arbeitet und eine Rechnung stellen will?
Darf/muss man Umsatzsteuer ausweisen?
Wie führt man diese ab?
Braucht man eine Registrierung beim Finanzamt/eine Steuernummer und wie geht man da ggfs. vor?
Vielen Dank!
Hallo!
Lies mal hier rein ,dann sollten sich die Fragen klären lassen.
http://www.drweb.de/magazin/selbststandig-im-nebenbe…
MfG
duck313
Servus,
wenn das Honorar weniger als 17.500 € ausmacht, braucht man keine USt auszuweisen - es würde übrigens für den Auftraggeber auch keinen Sinn geben, weil es für diesen ganz egal ist, ob er für den Job 2.000 € oder 2.000 € + 380 € USt bezahlt.
Man kann USt ausweisen, wenn der Auftraggeber das nicht kapiert, und führt sie dann mit der USt-Jahreserklärung ab.
Die Aufnahme der Tätigkeit muss zwar dem zuständigen FA angezeigt werden, aber es sagt in so einem Fall niemand was, wenn das erst mit Abgabe der ESt-Erklärung für das Kalenderjahr geschieht.
Schöne Grüße
MM
Gut, vielen Dank für die beiden Beiträge, hat geholfen!
Gut, vielen Dank für den Beitrag, hat geholfen! Grüße