Hallo,
cooles Thema. Also hier mal zu den Antworten::
- Reicht es, die 500 Euro in der nächsten Steuererklärung als
„Sonstige Einkünfte“ aufzuführen? (Falls nicht, wie melde ich
es richtig?)
Meines erachtens ist dies eine freiberufliche Tätigkeit und ist in der Steuererklärung als solche anzugeben. Dafür müsste eine Einnahmenüberschussrechnung gemacht werden. Das bedeutet du stellt die Einnahmen (500 €) die Ausgaben gegenüber, dabei zählen z.B. die Fahrtkosten zur Absprache der Homepage, ggf. Anteilige Internet und Telefonkosten, ggf. ein neuer Rechner. So werden das beim Finanzamt gleich weniger Gewinn (z.B. du fährst du der bekannten insgesamt 5x (Vorbesprechung, Konzept, etc.) eine Strecke 25 km x 2 (Hin-/Rückfahrt) x 0,3 € = Betriebsausgaben in Höhe von 75 € --> somit dein Gewinn nur noch 425 €
–> siehe hierzu auch § 4 Abs. 3 EStG
- Muss ich Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag aufschlagen
und/oder Umsatzsteuer abführen, damit meine Bekannte die
Rechnung als Werbekosten geltend machen kann?
Als Privatperson darfst du keine Rechnung mit MwSt. ausstellen. Auf der Rechnung muss vermerkt sein, dass es eine Privatrechnung ist. Deine Steuernummer muss aber ausgewiesen sein.
- Wieviel bleibt von den 500 Euro noch übrig, wenn ich sie
versteuere? Ich würde eigentlich gerne soviel von meiner
Bekannten verlangen, dass nach Steuern noch 500 Euro für mich
übrig sind.
Das hängt ganz von Deiner Steuerprogression ab. Das Ergebnis von Einnahmen-Ausgaben (z.B. 425 €, siehe oben) wird dann auf dein Brutto gerechnet und ganz normal versteuert. Das bedeutet, dass der Gewinn so niedrig gerechnet werden muss wie nur geht! Wenn ein Verlust raus kommt ist es auch nicht schlimm. Dann kann man gegenüber dem FA immer noch argumentieren, dass es ein Versuch war und das es das nächste mal besser Durchkalkuliert werden würde… sowas in der Art.
Ich empfehle Dir deine Steuererklärung per WISO Sparbuch zu machen. Hier ist das alles sehr übersichtlich. Meine Frau ist selbst Lehrerin. Hier noch einige Tipps, falls noch nicht bekannt:
Als Lehrer werden auch folgende Werbungskosten anerkannt:
Regale für Bücher (inkl. Fahrt zum Möbelhaus!!!)
Bücher sowieso aber wichtig - die Fahrtkosten nicht vergessen - das macht viel aus - manchmal mehr als das Buch gekostet hat
Geschenkte Fachliteratur (einfach Deckblatt vom Buch kopieren und den aktuellen Amazonpreis raussuchen)