Hallo,
angenommen Max Mustermann ist normal im Angestelltenverhältnis tätig. Er ist über eine längere Zeit krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt.
Nun erhält er die Möglichkeit einen kleinen „Auftrag“ (jemand bittet Max um Beratung) anzunehmen. Zeitumfang ca. 3x1 Std., Verdienst unter 250 Euro. Dieser Auftrag gefährdet seine Genesung nicht. Es handelt sich um eine einmalige Sache.
Allerdings hat Max Angst, dass er in Schwierigkeiten kommen könnte, wenn er das Geld unversteuert einnimmt. Daher möchte Max zwar wenig Aufwand betreiben, aber alles richtig machen.
Gewerbeanmeldung/Freiberuf ruft wahrscheinlich die Krankenkasse auf den Plan, das möchte Max vermeiden.
Wie/wo kann Max seine Einnahmen aus einem einzigen kleinen Auftrag korrekt angeben?
Freue mich auf eine Antwort!
Viele Grüße
Tato