Kann man einmalige kleine Projekte mit geringer Vergürung ohne Gewerbeanmeldung in der Steuererklärung angeben ?
Mit Belege oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder nur Angabe der Höhe ?
Und wäre ein zweiter Auftrag dann schon eine gewerbliche Tätigkeit ?
Kann man einmalige kleine Projekte mit geringer Vergürung ohne
Gewerbeanmeldung in der Steuererklärung angeben ?
ja, falls es nicht mehrere pro Jahr sind.
Anlage GSE
Mit Belege oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder nur Angabe
der Höhe ?
Einnahmen minus Ausgaben auflisten
Und wäre ein zweiter Auftrag dann schon eine gewerbliche
Tätigkeit ?
vermutlich noch nicht.
Muss/kann dafür eine Rechnung gestellt werden ?
Es sollte: Der Kunde will ja was in der Hand haben.
Privatpersonen dürfen aber keine MwSt. aufschlagen.
Was in eine Rechnung muss steht hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung
Die Abwesenheit der MwSt in der Rechnung muss begründet werden. Z. B.: „Rechnung ohne MwSt., da von Privatperson.“
Gruß JK