Einmaliger Nebenverdienst

Hallo,

Kann man einmalige kleine Projekte mit geringer Vergürung ohne Gewerbeanmeldung in der Steuererklärung angeben ?
Mit Belege oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder nur Angabe der Höhe ?

Und wäre ein zweiter Auftrag dann schon eine gewerbliche Tätigkeit ?

Muss/kann dafür eine Rechnung gestellt werden ?

mfg und danke im vorraus
Martin

…also, ist dir klar, warum hier keiner antwortet?

Am Nichtwissen liegt es nicht.

Frag mal anders.

Ich schieß aber dennoch mal aus dem Bauch heraus:

Kann man einmalige kleine Projekte mit geringer Vergürung ohne
Gewerbeanmeldung in der Steuererklärung angeben ?

ja, aber…

Mit Belege oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder nur Angabe
der Höhe ?

Ohne Anlage EÜR. Aber…

Und wäre ein zweiter Auftrag dann schon eine gewerbliche
Tätigkeit ?

Kann sein, aber auch das Gegenteil ist möglich.

Muss/kann dafür eine Rechnung gestellt werden ?

Von wem an wen?

Erkennst du das Dilemma? Du hast keine Frage gestellt, die man beantworten kann. Das ist in etwa so, als würde ich fragen:

„Kann ich mit meinem Motorrad 145 km/h auf der Autobahn fahren?“

Kann man einmalige kleine Projekte mit geringer Vergürung ohne
Gewerbeanmeldung in der Steuererklärung angeben ?

ja, falls es nicht mehrere pro Jahr sind.
Anlage GSE

Mit Belege oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder nur Angabe
der Höhe ?

Einnahmen minus Ausgaben auflisten

Und wäre ein zweiter Auftrag dann schon eine gewerbliche
Tätigkeit ?

vermutlich noch nicht.

Muss/kann dafür eine Rechnung gestellt werden ?

Es sollte: Der Kunde will ja was in der Hand haben.
Privatpersonen dürfen aber keine MwSt. aufschlagen.
Was in eine Rechnung muss steht hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung

Die Abwesenheit der MwSt in der Rechnung muss begründet werden. Z. B.: „Rechnung ohne MwSt., da von Privatperson.“
Gruß JK