Einmaliger Zuverdienst

Hallo,

Wenn man einen Vollzeitjob hat und einmal ca 1000 Euro dazu verdient für eine Ball-show
auf einem Sommerfest wie ist das steuerlich zu machen?

  1. Müsste man sich deshalb selbständig machen?
  2. Die Rechnung einfach dem Einkommenssteuerausgleich anhängen? Die Rechnung wäre dann ja von einer Privatperson ohne Mehrwertsteuer und ohne Steuernummer. 

Gibt es eine Obergrenze ab wann man sich selbständig melden muss?

Danke für Antworten

Servus,

die Einkünfte aus der Darbietung gehören in Anlage S zur ESt-Erklärung („Einkommensteuerausgleich“ gibt es in Deutschland keinen).

Eine Steuernummer hat jeder, der schon irgendwann mal zur ESt veranlagt worden ist.

Wenn man nicht regelmäßig solche Darbietungen macht, braucht man nichts vorher anzuzeigen: Man versteuert die Einkünfte und gut isses.

Gibt es eine Obergrenze ab wann man sich selbständig melden muss?

Es gibt eine Untergrenze, unterhalb der man solche Sachen nicht versteuern muss, wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat. Die ist 410 € im Jahr. Was drüber liegt, muss erklärt und veranlagt werden.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank