Fall: Eine Studentin, neben dem Studium lediglich als Hilfswissenschaftlerin an der Universität angestellt (eine geringfügige Beschäftigung, monatliches Einkommen unter 300 Euro). Dementsprechend wird eigentlich keine Steuererklärung angefertigt.
Es wird jedoch zusätzlich einmalig ein Vortrag gehalten, für den ein Referentenhonorar (unter 100 Euro) gezahlt wird. Der Verein, der eingeladen hat braucht für die Abrechnung eine Steuernummer. Was wird dann angegeben? Und wie wird das auf Seiten der Studentin abgerechnet? Ist eine zusätzliche Lohnsteuerkarte oder gar eine Meldung an das Gewerbeamt notwendig?
Gruß
Also ich würd ja erstmal den Verein fragen, WOZU überhaupt die steuernummer benötigt wird…
Hi !
Die Angabe einer Steuernummer in einer Rechnung kann sich eigentlich nur aus dem Umsatzsteuergesetz ergeben. Dort heißt es in § 14 Abs. 4 Nr. 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html ) nämlich
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
Wenn das Finanzamt eine Steuernummer bisher nicht erteilt hat, braucht diese auf den Rechnungen auch nicht ausgewiesen zu werden. Es empfiehlt sich dann aber der Satz „Eine Steuernummer wurde vom Finanzamt noch nicht erteilt.“
BARUL76
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