Einmaligkeit der Rechnungsnr. / Nachtrag

In Ergänzung zu diesemThema:

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3956778_N959…

Zitat, Auszug:
Welche Erleichterungen bestehen zur Angabe der Rechnungsnummer?

Durch die Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Wie die Ausnahmeregelung in § 33 UStDV für die Kleinbetragsrechnungen (siehe dazu unten Tz. 8) zeigt, dient die Rechnungsnummer

nicht der Vollständigkeitsüberprüfung. (hört, hört!)

Entsprechend dieser Zielrichtung bestehen keine Bedenken, wenn….

• der Unternehmer für seine gesamte Korrespondenz (Angebote, Auftragbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und sonstiger Schriftverkehr) fortlaufende Nummern aus einem einzigen Nummernkreis verwendet;

Zitat Ende.

Quintessenz: Wenn also ein einziger Nr.-Kreis verwendet wird,
ist es also nicht so schlimm, wenn Rechnungs-Nummern verloren gingen, ggf gab es dazwischen ja ein Angebot, das nicht zum Erfolg führte….:smile:.

Hallo,

Quintessenz: Wenn also ein einziger Nr.-Kreis verwendet wird,
ist es also nicht so schlimm, wenn Rechnungs-Nummern verloren
gingen, ggf gab es dazwischen ja ein Angebot, das nicht zum
Erfolg führte….:smile:.

Ja. Es geht einzig und allein darum, dass keine Nummer doppelt vergeben wird. Steht genau so auch in den UStR. Man kann also mehr oder weniger machen was man will, wenn man diese Bedingung des Umsatzsteuerrechts einhält.

Grüße