Einmaligkeit der Rechnungsnr. reicht

Nach vielen hin- und her-Gelese scheint dieses

http://www.fin-rlp.de/home/aktuelles/detail/artikel/…

im Zweifelsfall bemüht werden zu können, wenn Lücken in der Rechnungsnummervergabe - warum auch immer - aufgetreten sind in einer EÜR.

Hallo,

im Zweifelsfall bemüht werden zu können, wenn Lücken in der
Rechnungsnummervergabe - warum auch immer - aufgetreten sind
in einer EÜR.

Im Zweifelsfall können hier auch die Umsatzsteuerrichtlinen bemüht werden. http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r185…
Man kann so ziemlich alles machen, solange sichergestellt ist, dass eine Nummer nur einmal vergeben wird.
Natürlich kann sich der Finanzbeamte wundern, wenn bei einer sonst fortlaufenden Nummerierung eine Nr. fehlt. Aber grundsätzlich auf krumme Geschäfte muss er deswegen nicht schließen.

Grüße