Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage an Sie.
Das Problem: Ein Arbeitgeber will einer Teilzeitbeschäftigten 100 Überstunden aus dem Zeitraum Sept. 2010 bis März 2011 nun bezahlen, da aufgrund der sehr guten Auftragslage ein „normaler“ Stundenabbau nicht möglich ist.
Die ANin ist Harz IV-Aufstocker, das heisst wenn die Überstunden als Überstunden mit der Lohnabrechnung abgerechnet werden, bekommt die MA das sofort in einer Summe abgezogen, möglicherweise entfällt die Leistung der ARGE im Zuflussmonat ganz?!
Frage: Wenn die 100 Stunden als Einmalzahlung ausgewiesen werden läuft es dann genau so?
Ich habe mal gehört, dass Einmalzahlungen gezwölftelt beim ALG II abgezogen werden…
Stimmt das?
Danke für Ihre Rückantwort.
Freundliche Grüße und ein schönes Osterfest
anniel