Einmalzahlung bei Harz IV-Aufstockung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage an Sie.

Das Problem: Ein Arbeitgeber will einer Teilzeitbeschäftigten 100 Überstunden aus dem Zeitraum Sept. 2010 bis März 2011 nun bezahlen, da aufgrund der sehr guten Auftragslage ein „normaler“ Stundenabbau nicht möglich ist.

Die ANin ist Harz IV-Aufstocker, das heisst wenn die Überstunden als Überstunden mit der Lohnabrechnung abgerechnet werden, bekommt die MA das sofort in einer Summe abgezogen, möglicherweise entfällt die Leistung der ARGE im Zuflussmonat ganz?!

Frage: Wenn die 100 Stunden als Einmalzahlung ausgewiesen werden läuft es dann genau so?

Ich habe mal gehört, dass Einmalzahlungen gezwölftelt beim ALG II abgezogen werden…

Stimmt das?

Danke für Ihre Rückantwort.

Freundliche Grüße und ein schönes Osterfest

anniel

Nach meinem Kenntisstand wird das Einkommen, in dem Monat in dem es dem SGB II Empfänger zufliesst, voll angerechnet. Dies kann durchaus dazu führen, dass dann die SGB II Leistung für diesen Monat weg fällt.

Hallo,

soweit ich weiß, wird die Einmalzahlung in der Regel auf 6 Monate, längstens jedoch auf 12 Monate aufgeteilt.

Viele Grüße

Hallo Anniel,
ich denke, das wird nach dem Zufluss Prinzip gehandhabt. Leider bin ich in der Arbeitsvermittlung, also kein Leistungsspezialist.
Grüße
Almut

Was ist denn,wenn maan zum Monatsende bezahlt wird und erst aus der Lohnabrechnung ersichtlich wird,das man Überstunden ausbezahlt bekommt…dann hat die Arge das Geld für diesen Monat doch schon längst überwiesen…!