Einmalzahlung bei Kapitallebensversicherung?

Hallo,

ich möchte eine Kapitallebensveresicherung abschließen auf der Basis einer Einmalzahlung bei Abschluss der Versicherung.Es sollen also keine jährlichen Prämien bezahlt werden.

Ich habe 2 Fragen:

a) Ist dies ratsam und emfehlenswert und möglich?
b) Bleibt bei Einmahlzahlung der Vorteil erhalten,dass man bei der Auszahlung nach dem 60.Lebensjahr nur 50 % der Erträge versteuern muss?

Danke für Eure sachkundigen Antworten!

Gruß

porleb

Guten Tag Porleb,
reichlich ungewöhnlich ist das schon, was Sie da vorhaben.
Mir ist auch nicht bekannt, welche LV-Ges. solch einen Humbug
anbieten sollte. Kann es sein, dass Sie das Ganze mit einer
sofort beginnenden Rentenversicherung verwechseln ?
Der einzige Vorteil Ihrer Konstruktion zu einer klassischen KLV
liegt darin, dass Ihnen der seit 2005 immerhin noch hälftige
Steuervorteil flöten geht. Das ist kein Vorteil, ich weiß.
Wenn Ihnen nicht so richtig klar ist, wozu eine KLV gegen
Einmalbeitrag gut sein soll, dann grämen Sie sich nicht. Gehen Sie zur
Verbraucherberatunng. Dort wird Ihnen gegen geringes Entgelt erläutert,wofür die verschiedenen Produkte da sind und worin sie sich
unterscheiden.
Gruß
Günther

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g:reichlich ungewöhnlich ist das schon, was Sie da vorhaben.

Mir ist auch nicht bekannt, welche LV-Ges. solch einen Humbug
anbieten sollte. Kann es sein, dass Sie das Ganze mit einer
sofort beginnenden Rentenversicherung verwechseln ?

Ich verstehe irgendwie nicht, wo der da Humbug (abseits von möglicherweise negativen steuerlichen Effekten, nach denen der OP ja gerade fragte) sein soll. Wenn man das Geld hat, ist es doch sinnvoller, es sofort längerfristig gut verzinst anzulegen, als es in Raten von einem schlechter verzinsten Tagesgeldkonto in die längerfristige Anlageform zu überführen. Und falls die KLV nicht besser verzinst, taugt sie doch ebensowenig in Sparplanform zur Kapitalanlage wie in Einmalzahlungsform…

Viele Grüße,
Sebastian

a) Ist dies ratsam und emfehlenswert und möglich?
b) Bleibt bei Einmahlzahlung der Vorteil erhalten,dass man bei
der Auszahlung nach dem 60.Lebensjahr nur 50 % der Erträge
versteuern muss?

Der einzige Vorteil Ihrer Konstruktion zu einer klassischen
KLV
liegt darin, dass Ihnen der seit 2005 immerhin noch hälftige
Steuervorteil flöten geht. Das ist kein Vorteil, ich weiß.

Nun ich gehe davon aus, dass man eine Antwort nur gibt, wenn man sich sicher ist, dass diese auch richtig ist. Deshalb frage ich gern einmal nach, warum denn der Vorteil „nur 50% der Erträge müssen versteuert werden“ wegfallen sollte. Laufzeit des Vertrages mind. 12 Jahre vorausgesetzt ist mir nicht bekannt, dass der Einmalbeitrag an einer steuerlichen Schlechterstellung schuld sein sollte? Wir reden schließlich von Abschluss heute und nicht vor dem Jahr 2005. Aber vielleicht habe ich ja da etwas übersehen…

Viele Grüße

Thomas K.

Hi,

Wir reden schließlich
von Abschluss heute und nicht vor dem Jahr 2005. Aber
vielleicht habe ich ja da etwas übersehen…

eigentlich haste da nichts übersehn. Vor 2005 musste der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen, die Beitragszahlung mindestens 5 Jahre betragen und es musste ein Mindesttodesfallschutz von 60 % besteht.

Seit 2005 iss nur ne Laufzeit des Vertrages von mindestens 12 Jahre
und der Ablauf des Vertrages nach Vollendung des 60. Lebensjahres Voraussetzung für ne steuerliche Besserstellung.

MFG
Marcel

Die Kollegen haben Recht.
Es ist wirklich so, dass die hälftige Steuerfreiheit auf Erträge nur
an 12 Jahre Laufzeit und an das Mindestendalter 60 gebunden sind.
Das habe ich übersehen. Ich bitte um Nachsicht und meine falsche
Darstellung tut mir leid.
Gruß
Günther

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ich möchte eine Kapitallebensveresicherung abschließen auf der
Basis einer Einmalzahlung bei Abschluss der Versicherung.Es
sollen also keine jährlichen Prämien bezahlt werden.

Meiner Ansicht nach, ist es ratsamer Vorsorge und Absicherung zu trennen.

In Ihrem konkreten Fall würde ich empfehlen, den Betrag den sie einmalig jetzt zur Verfügung haben möglist gewinnbringend anzulegen und für die Todesfallabsicherung eine gesonderte Absicherung zu machen. Denn für die reine Absicherung des Todesfalls, gibt es schon sehr günstige Verträge.