geht es noch??
hier wird wild rumspekuliert über steuern grenzsteuersätze formeln…
frage eines STUDENTEN der NACH der Ausbildung einen wohl höheren Beitrag aus einem FONDS in RIESTER einzahlen will. Der hat höchst wahrscheinlich keiner steuerlichen Probleme weil es keine zahlt.
und wenn dann würde sich das - wenn er u.U. nächstes jahr zum arbeiten anfängt erst im jahr 2008 stellen denn für 2007 ist grundlage 2006.
übrigends brechnet die steuererparnis jedes pipsi programm.
a.s.
hier wird wild rumspekuliert über steuern grenzsteuersätze
formeln…
nicht spekuliert, sondern sachlich erläutert
frage eines STUDENTEN der NACH der Ausbildung einen wohl
höheren Beitrag aus einem FONDS in RIESTER einzahlen will. Der
hat höchst wahrscheinlich keiner steuerlichen Probleme weil es
keine zahlt.
interessante Sichtweise, hat nur hier mit der frage nichts zu tun.
und wenn dann würde sich das - wenn er u.U. nächstes jahr zum
arbeiten anfängt erst im jahr 2008 stellen denn für 2007 ist
grundlage 2006.
Quatsch, für die Riesterzulage ist das Vorjahreseinkommen maßgeblich, aber nicht für die Steuererstattung. Hier wäre Grundlage 2007.
übrigends brechnet die steuererparnis jedes pipsi programm.
Du ahnst nicht wie lange man sich mit einem Programm rumärgern kann, wenn man eine gezielte Berechnung durchführen will.
Gruß
Denis
Druchschnittssteuersatz liefert annähernd die gleichen
Ergebnisse, somit reicht der voll und ganz auf.
Sag das jemandem der Ahnung von der Materie hat und der wird dich steinigen. Zwischen diesen beiden Sätzen liegen Welten.
Denis
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
Hallo,
nichts zu tun. den Grenzsteuersatz zu ermitteln halte ich für
einen normalen VN für sehr schwierig, der
Druchschnittssteuersatz liefert annähernd die gleichen
Ergebnisse, somit reicht der voll und ganz auf.
nun dies ist aber völlig falsch.
Ich wüsste gerne ma wie du denn darauf kommst.
Beide Sätze liegen immer weit auseinander, dies ist alleine schon dadurch bedingt, dass ein Sockelbetrag nicht der EKST unterliegt.
Aber da hier alles schreiben es sei so schwierig :
bitte http://www.abgabenrechner.de/ekst/ benutzen.
Das Zu versteuerndes Einkommen dem Einkommessteuerbescheid entnehmen und alles geht fix.
Gruss
Börsenfan1968
Grenzsteuersatz und ein Link dazu
Hallo Denis,
bitte http://www.abgabenrechner.de/ekst/ benutzen.
Das Zu versteuerndes Einkommen dem Einkommessteuerbescheid entnehmen und alles geht fix.
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz weichen immer voneinander ab, und das zum teil sehr stark.
Dies ist Tatsache und darüber gibt es nun wirklich nix zu diskutieren. Ist Ergebnis unseres Steuertarifs.
Gruss
Börsenfan1968
Nach so einem Satz habe ich starke Zweifel, ob du es
verstanden hast. Was soll denn bitte ein Entlastungsbetrag
sein?? Hier kannst du nur die als Sonderausgabe abzugsfähigen
[…]
schreibt. Ist leider so, dass nicht bei jedem ein Studium was
bringt.
Ab nun halte ich es wie Frank und werde Dich ignorieren, Du
hast es Dir verdient
-ENDE-
Schönes Buch zu dem Thema (falls sich jemand mal genauer mit den Hintergründen befassen will) ist erschienen im … Verlag vergessen.
Aber ich hab mir die ISBN notiert: 3446407049 Buch anschauen
Viel Spass beim Lesen, sind wirklich interessante Fakten drin.
Im Steuerbscheid auf Seite eins steht:
Hallo,
- da steht sehr wohl was im Steuerbescheid betreffend
„Riester“
nur die Riesterbeiträge, die vom Einkommen abgezogen wurden,
aber nicht die Steuererstattung, die auf diese entfällt
Hm, rede ich chinesich ?? Wieso behauptest du das einfach so ? Ist schlicht weg falsch !!!
Mich ärgert immer, dass einfach was behauptet wird.
Uns mal ganz deutlich zu sagen:
Im Steuerbscheid auf Seite eins steht:
Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altervorsorgebeiträge: X EURO
Gruss
Börsenfan1968
interessante Sichtweise, hat nur hier mit der frage nichts zu tun.
um auch den analphabeten aufzuklären - das war die eingangsfrage vom 29.11.
Quatsch, für die Riesterzulage ist das Vorjahreseinkommen
maßgeblich, aber nicht für die Steuererstattung. Hier wäre
Grundlage 2007.
sagte ich was anderes?
Du ahnst nicht wie lange man sich mit einem Programm rumärgern
kann, wenn man eine gezielte Berechnung durchführen will.
wenn dein iq dazu zu gering ist mein echtes mitgefühl.
das wars denis - ich kann mir denken wofür die „fünf“ steht …ab sofort einfach auf igno.
cu
Hallo Denis,
bitte http://www.abgabenrechner.de/ekst/ benutzen.
diesen Link kenne ich schon lange.
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz weichen immer
voneinander ab, und das zum teil sehr stark.
Habe ich selbt schon einem Ahnungslosen hier geschrieben.
Dies ist Tatsache und darüber gibt es nun wirklich nix zu
diskutieren.
absolut gar nichts.
Denis
Quatsch, für die Riesterzulage ist das Vorjahreseinkommen
maßgeblich, aber nicht für die Steuererstattung. Hier wäre
Grundlage 2007.
sagte ich was anderes?
Ja, dass Grundlage das Jahr 2006 ist.
wenn dein iq dazu zu gering ist mein echtes mitgefühl.
Zufällig entwickle ich selbst Programme, du Pfeife. Reden ist einfach, Tun schwer, nur Ahnungslose und Außenstehende finden alles immer einfach. Und genau dieses Doppel-A scheinst du zu sein.
Denis
Ja, dass Grundlage das Jahr 2006 ist.
lesen er ist 2006 student!!!
Zufällig entwickle ich selbst Programme, du Pfeife.
zufällig oh je lasse es den tun ist ja schwer und das beherrscht du nicht.
du beherrscht gar nichts laberst hier blöd rum hast eine proflneurose ( hurra ich habe studiert…wobei das am iq nicht aber überhaupt nichts geändert hat ) und bist einfach völlig inkompetent. lasse es und kennst du den spruch vom götz von berlichingen??
cu no more answer du bist zu armselig
du beherrscht gar nichts laberst hier blöd rum hast eine
proflneurose ( hurra ich habe studiert…wobei das am iq nicht
aber überhaupt nichts geändert hat ) und bist einfach völlig
inkompetent.
Du bist ein sehr ignoranter Mensch ohne Respekt vor der Vernunft. Mit solchen Leuten diskutiere ich nicht.