ich habe einen Betrag in einem Aktienfonds angelegt.
Nach dem Studium möchte ich einen Riester-Vertrag unterschreiben (ebenfalls Fonds). Macht es allgemein Sinn, per Einmalzahlung das Geld aus dem anderen Fond in den Riestervertrag zu überführen und sich so schonmal einen Kapitalstock aufzubauen? Oder ist die Riesterrente nur sinnvoll bei regelmäßigen monatlichen Beiträgen, und ich sollte den Betrag aus dem Aktienfonds eher anderweitig anlegen?
weniger - aber darauf werden kosten erhoben ( abschlußkosten ) und vor allem verwaltungskosten die sich auf die garantie beziehen. wenn du einen größeren betrag einbringst laufen verwaltungskosten die ganze zeit drauf.
ausserdem wird die aus riester erzeilte rente voll versteuert während bei der einzahlung keine steuervorteil vorliegt.
grüße
a.s.
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ich habe einen Betrag in einem Aktienfonds angelegt.
Nach dem Studium möchte ich einen Riester-Vertrag
unterschreiben (ebenfalls Fonds). Macht es allgemein Sinn, per
Einmalzahlung das Geld aus dem anderen Fond in den
Riestervertrag zu überführen und sich so schonmal einen
Kapitalstock aufzubauen? Oder ist die Riesterrente nur
sinnvoll bei regelmäßigen monatlichen Beiträgen, und ich
sollte den Betrag aus dem Aktienfonds eher anderweitig
anlegen?
Hallo,
wie schon erwähnt macht dies hier keinen Sinn, da Du hier keinen Vorteil hast. Weder steuerlich noch Kostentechnisch. Für Dich wäre momentan (falls noch nicht vorhanden) die Absicherung einer Erwerbsminderung bzw. künftige Berufsunfähigkeit sinnvoll.
Dein Kapital solltest Du vorerst (je nach Risikobereitschaft und Höhe der Anlage) weiter angelegt lassen bis eine Tätigkeit aufgenommen wird um dann eine vernünftige Planung aufzustellen.
wie schon erwähnt macht dies hier keinen Sinn, da Du hier
keinen Vorteil hast. Weder steuerlich noch Kostentechnisch.
Für Dich wäre momentan (falls noch nicht vorhanden) die
Absicherung einer Erwerbsminderung bzw. künftige
Berufsunfähigkeit sinnvoll.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist vorhanden und somit, falls ich unbeschadet durch’s Berufsleben komme, ebenfalls eine zusätzliche Rente.
Wie hoch sind denn im Durchschnitt die Verwaltungskosten bei Riesterverträgen im Vergleich zu anderen Anlagen? Habe etwas von 10% gelesen.
Und noch eine Frage: Ab welchem Einkommen sollte man sein Geld alternativ anlegen weil sich ein Riestervertrag dann wegen der nachgelagerten Besteuerung nicht mehr lohnt? Das kann man sicher nicht pauschal sagen, weil ja noch die Lebensumstände mit eingehen, aber vielleicht so über den Daumen gepeilt?
Berufsunfähigkeitsversicherung ist vorhanden und somit, falls
ich unbeschadet durch’s Berufsleben komme, ebenfalls eine
zusätzliche Rente.
Meine aufgestellten Nackenhaare sagen mir - hier passt was nicht. Die BU ist eine reine Risikoversicherung. Wirst du nicht BU und bist 60 (oder 65?) ist die Kohle weg, fertig aus.
So wie du das beschreibst… handelt es sich um einen REntenversicherung mit BU-Zusatz???
Wie hoch sind denn im Durchschnitt die Verwaltungskosten bei
Riesterverträgen im Vergleich zu anderen Anlagen? Habe etwas
von 10% gelesen.
Steht in den Bedingungen der einzelnen Riesterverträgen.
Und noch eine Frage: Ab welchem Einkommen sollte man sein Geld
alternativ anlegen weil sich ein Riestervertrag dann wegen der
nachgelagerten Besteuerung nicht mehr lohnt? Das kann man
sicher nicht pauschal sagen, weil ja noch die Lebensumstände
mit eingehen, aber vielleicht so über den Daumen gepeilt?
Für Angestellte lohnt sich Riester auch bei höherem Einkommen. Die Förderquoten sind fast immer höher als die Belastung im Rentenalter durch den in der Regel niedrigeren Steuersatz.
Nicht vergessen: Wenn man nur die Grundzulage bekommt, aber um die 2.000€ brutto oder mehr hat, gibt’S immer noch den Sonderausgabenabzug oben drauf!
Meine aufgestellten Nackenhaare sagen mir - hier passt was
nicht. Die BU ist eine reine Risikoversicherung. Wirst du
nicht BU und bist 60 (oder 65?) ist die Kohle weg, fertig aus.
So wie du das beschreibst… handelt es sich um einen
REntenversicherung mit BU-Zusatz???
Den genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht griffbereit, es ist aber eine Kapitalversicherung. Laut Police werden mir am Ende der Laufzeit, falls ich die BU-Rente nicht in Anspruch genommen habe, monatliche Beträge ausgezahlt.
Für Angestellte lohnt sich Riester auch bei höherem Einkommen.
Die Förderquoten sind fast immer höher als die Belastung im
Rentenalter durch den in der Regel niedrigeren Steuersatz.
Nicht vergessen: Wenn man nur die Grundzulage bekommt, aber um
die 2.000€ brutto oder mehr hat, gibt’S immer noch den
Sonderausgabenabzug oben drauf!
Den Sonderausgabenabzug gibts also nur bei Grundzulage, wenn man Kinder hat fällt der weg?
Den genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht griffbereit, es ist
aber eine Kapitalversicherung. Laut Police werden mir am Ende
der Laufzeit, falls ich die BU-Rente nicht in Anspruch
genommen habe, monatliche Beträge ausgezahlt.
Es sollte auch eine Kapitalauszahlung bei einer BU zum Ablauf geben!
Den Sonderausgabenabzug gibts also nur bei Grundzulage, wenn
man Kinder hat fällt der weg?
Nö!
Es wird geschaut was günstiger für den VN ist, Zulage oder Steuervorteil. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, gibts die übersteigende Steuerersparnis über die Einkommenssteuererklärung zurück (Günstigerprüfung).
Zu der BU-Rente: Die wird ja schon sofort nach Eintreten der BU gezahlt.
Es wird geschaut was günstiger für den VN ist, Zulage oder
Steuervorteil. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage,
gibts die übersteigende Steuerersparnis über die
Einkommenssteuererklärung zurück (Günstigerprüfung).
Aber die Zulage wird doch dann trotzdem gezahlt, oder? Sonst würde ja weniger in den Riestervertrag eingezahlt als bei Leuten die keine Steuerersparnis haben, somit wäre die Rente am Ende geringer. Die Steuerersparnis bekomme ich ja erst Anfang des nächsten Jahres gutgeschrieben, aber eben nicht in den Riestervertrag.
Wie hoch sind denn im Durchschnitt die Verwaltungskosten bei
Riesterverträgen im Vergleich zu anderen Anlagen? Habe etwas
von 10% gelesen.
es gibt soviel unterchiedliche kostensätze wie es anbieter gibt, wobei kosten nur ein kriterium sind einen anbieter zu wählen.
Und noch eine Frage: Ab welchem Einkommen sollte man sein Geld
alternativ anlegen weil sich ein Riestervertrag dann wegen der
nachgelagerten Besteuerung nicht mehr lohnt? Das kann man
sicher nicht pauschal sagen, weil ja noch die Lebensumstände
mit eingehen, aber vielleicht so über den Daumen gepeilt?
bei genügend hohen einkommen den max beitrag in riester - alternativen sind zu vielfältig - lasse dich dann eingehend beraten bei einem unabhänigen makler oder honorarberater.
Aber die Zulage wird doch dann trotzdem gezahlt, oder? Sonst
würde ja weniger in den Riestervertrag eingezahlt als bei
Leuten die keine Steuerersparnis haben, somit wäre die Rente
am Ende geringer. Die Steuerersparnis bekomme ich ja erst
Anfang des nächsten Jahres gutgeschrieben, aber eben nicht in
den Riestervertrag.
„Nur“ dein Eigenbeitrag und die Zulagen fließen in den Vertrag. Die Ablaufleistung ist also von einem evtl. Steuervorteil nicht beeinflusst.
Solltest du noch einen Steuervorteil haben, gibt es den in bar aufs Konto! Aber wichtig: Das steckst du bitte in die Altersvorsorge, denn dafür ist es gedacht!!!
Zu der BU-Rente: Die wird ja schon sofort nach Eintreten der
BU gezahlt.
Klar, es geht aber um die Kapitalabfindung aus der LV/RV!
Es wird geschaut was günstiger für den VN ist, Zulage oder
Steuervorteil. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage,
gibts die übersteigende Steuerersparnis über die
Einkommenssteuererklärung zurück (Günstigerprüfung).
Aber die Zulage wird doch dann trotzdem gezahlt, oder? Sonst
würde ja weniger in den Riestervertrag eingezahlt als bei
Leuten die keine Steuerersparnis haben, somit wäre die Rente
am Ende geringer. Die Steuerersparnis bekomme ich ja erst
Anfang des nächsten Jahres gutgeschrieben, aber eben nicht in
den Riestervertrag.
Die Steuer von 2006 gibt es naturgemäß frühestens in 2007.
Die Zulage gibt es immer, den Steuervorteil nur, wenn dieser größer als die Zulage ist. Dann aber abzüglich der erhaltenen Zulage.
„Nur“ dein Eigenbeitrag und die Zulagen fließen in den
Vertrag. Die Ablaufleistung ist also von einem evtl.
Steuervorteil nicht beeinflusst.
Solltest du noch einen Steuervorteil haben, gibt es den in bar
aufs Konto! Aber wichtig: Das steckst du bitte in die
Altersvorsorge, denn dafür ist es gedacht!!!
Hallo,
wie soll das praktisch gehen? Im Steuerbescheid steht nur ein Erstattungsbetrag und es ist nicht aufgeschlüsselt welcher Anteil von der Erstattung auf den Riestervertrag fällt. Hast du für dieses Problem eine Methode entwickelt?
Hallo,
wie soll das praktisch gehen? Im Steuerbescheid steht nur ein
Erstattungsbetrag und es ist nicht aufgeschlüsselt welcher
Anteil von der Erstattung auf den Riestervertrag fällt. Hast
du für dieses Problem eine Methode entwickelt?
Die Lösung ist einfach, man kann es ausrechnen!
Ich habe so Schweinereien in meinem BWL-Studium gelernt, Du brauchst nur den Entlastungsbetrag und den Durchschnittssteuersatz.
Hallo,
wie soll das praktisch gehen? Im Steuerbescheid steht nur ein
Erstattungsbetrag und es ist nicht aufgeschlüsselt welcher
Anteil von der Erstattung auf den Riestervertrag fällt. Hast
du für dieses Problem eine Methode entwickelt?
hmm, wie kommst du eigentlich auf so ne Aussage, würde mich mal interssieren?
Denn
da steht sehr wohl was im Steuerbescheid betreffend „Riester“
wenns du ganz genau wissen willst, kannst du das anhand deines Grenzstuersatzes ausrechnen. Dauert max. 2 Minuten.
Hallo,
wie soll das praktisch gehen? Im Steuerbescheid steht nur ein
Erstattungsbetrag und es ist nicht aufgeschlüsselt welcher
Anteil von der Erstattung auf den Riestervertrag fällt. Hast
du für dieses Problem eine Methode entwickelt?
hmm, wie kommst du eigentlich auf so ne Aussage, würde mich mal interssieren?
Denn
da steht sehr wohl was im Steuerbescheid betreffend „Riester“
wenns du ganz genau wissen willst, kannst du das anhand deines Grenzsteuersatzes ausrechnen. Dauert max. 2 Minuten.
Hallo,
wie soll das praktisch gehen? Im Steuerbescheid steht nur ein
Erstattungsbetrag und es ist nicht aufgeschlüsselt welcher
Anteil von der Erstattung auf den Riestervertrag fällt. Hast
du für dieses Problem eine Methode entwickelt?
Ich habe so Schweinereien in meinem BWL-Studium gelernt, Du
brauchst nur den Entlastungsbetrag und den
Durchschnittssteuersatz.
Nach so einem Satz habe ich starke Zweifel, ob du es verstanden hast. Was soll denn bitte ein Entlastungsbetrag sein?? Hier kannst du nur die als Sonderausgabe abzugsfähigen Riesterbeiträge meinen. Und der Durchschnittssteuersatz ist schon mal ganz falsch, weil der für die Berechnung der Steuererstattung einer konkreten Ausgabe völlig ungeeignet ist. Hier muss man den Grenzsteuersatz nehmen, wie oben einer, der davon bißchen mehr Ahnung zu haben scheint, korrekt schreibt. Ist leider so, dass nicht bei jedem ein Studium was bringt.
Hallo,
wie soll das praktisch gehen? Im Steuerbescheid steht nur ein
Erstattungsbetrag und es ist nicht aufgeschlüsselt welcher
Anteil von der Erstattung auf den Riestervertrag fällt. Hast
du für dieses Problem eine Methode entwickelt?
hmm, wie kommst du eigentlich auf so ne Aussage, würde mich
mal interssieren?
Hallo,
weil oft einfach nur was dahingeschrieben wird ohne nachzudenken, ob dies in der Praxis überhaupt machbar ist. Wie hier, dass die Steuererstattung aus dem Riestervertrag in die Altersvorsorge gesteckt werden soll. Wie soll das gehen, selbst wenn wir mit dem Grenzsteuersatz den Anteil der Steuererstattung vom Riester ausrechnen können? Der konkrete Betrag der Erstattung schwankt bedingt auch durch die anderen Ausgaben jedes Jahr, so dass der Betrag, der vom Finanzamt auf das Konto landet nicht der selbe ist, den man mit dem Grenzsteuersatz ausgerechnet hat.
Denn
da steht sehr wohl was im Steuerbescheid betreffend
„Riester“
nur die Riesterbeiträge, die vom Einkommen abgezogen wurden, aber nicht die Steuererstattung, die auf diese entfällt
wenns du ganz genau wissen willst, kannst du das anhand
deines Grenzstuersatzes ausrechnen. Dauert max. 2 Minuten.
nur wenn man eine Software dazu hat. Die Formel ist so komplex, dass man das nicht einfach auf die schnelle mit dem Taschenrechner hinkriegt.
Hallo,
wie soll das praktisch gehen? Im Steuerbescheid steht nur ein
Erstattungsbetrag und es ist nicht aufgeschlüsselt welcher
Anteil von der Erstattung auf den Riestervertrag fällt. Hast
du für dieses Problem eine Methode entwickelt?
Ich habe so Schweinereien in meinem BWL-Studium gelernt, Du
brauchst nur den Entlastungsbetrag und den
Durchschnittssteuersatz.
Nach so einem Satz habe ich starke Zweifel, ob du es
verstanden hast. Was soll denn bitte ein Entlastungsbetrag
sein?? Hier kannst du nur die als Sonderausgabe abzugsfähigen
Riesterbeiträge meinen. Und der Durchschnittssteuersatz ist
schon mal ganz falsch, weil der für die Berechnung der
Steuererstattung einer konkreten Ausgabe völlig ungeeignet
ist. Hier muss man den Grenzsteuersatz nehmen, wie oben einer,
der davon bißchen mehr Ahnung zu haben scheint, korrekt
schreibt. Ist leider so, dass nicht bei jedem ein Studium was
bringt.
Als Entlastungsbetrag bezeichne ich den Betrag, der sich steuermindert durch Riester auswirkt. Mit §10a und Co. hat das nichts zu tun. den Grenzsteuersatz zu ermitteln halte ich für einen normalen VN für sehr schwierig, der Druchschnittssteuersatz liefert annähernd die gleichen Ergebnisse, somit reicht der voll und ganz auf.
Ab nun halte ich es wie Frank und werde Dich ignorieren, Du hast es Dir verdient