Hypothetischer Fall:
Freiberuflicher Mitarbeiter verstirbt im Sommer 2014 unerwartet. Mit Arbeitgeber war vertraglich vereinbart, dass nach Abschluss und veräußerung eines größeren Objektes, für das der Verstorbene federführend war, ein Betrag von 300.00 Euro gezahlt würde. Da das Objekt erst Ende 2015 veräußert wird, wird den Erben (Witwe, 3 Kinder, alle berufstätig, gesetztliche Erbfolge bei Zugewinngemeinschaft) diese Summe erst nun ausgezahlt.
Frage:
Wie wird diese Einmalzahlung steuerlich behandelt?
a) Erfolgt eine Aufteilung des Geldes (Witwe 150.00 KInder je 50.000) und versteuerung im Jahre 2015 mit dem individuellen Steuersatz des jeweiligen Erben?
b) Erfolgt die Besteuerung der 300.000 Euro im Gesamten (wie wenn der Verstorbene seine einkünfte noch versteuert) und die Restsumme nach Steuer wird unter den Erben verteilt?
c) ist in denj obigen Fällen ggf. die Fünftelregelung für einmalzahlungen anzuwenden?
d) Wäre die Zahlung Ende 2014 erfolgt, hätte sich dann ein anderes Bild ergeben?
Vielen Dank