Einmalzahlung TvL

Hallo zusammen,

bei der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 wurde unter anderem folgendes festgelegt:

„Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15 (…), die für April 2011 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhalten, wird (…) eine Einmalzahlung von 360 Euro gezahlt.“

Angenommen jemand ist zwar TVL-Vollzeitbeschäftigter, nimmt aber den gesamten April volle Elternzeit (also keine Teilzeitbeschäftigung). Erhält so jemand diese Einmalzahlung nicht?

Danke und Gruß
Alan

Hallo,
nach dem hier geposteten Text des TV erhält diese Person die Einmalzahlung nicht, da sie im April keine Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhält. Es sei denn, die Tarifeinigung enthält einen speziellen Passus für Elterngeldbezieher.
Gruß
cosis