Hallo zusammen,
bei der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 wurde unter anderem folgendes festgelegt:
„Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15 (…), die für April 2011 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhalten, wird (…) eine Einmalzahlung von 360 Euro gezahlt.“
Angenommen jemand ist zwar TVL-Vollzeitbeschäftigter, nimmt aber den gesamten April volle Elternzeit (also keine Teilzeitbeschäftigung). Erhält so jemand diese Einmalzahlung nicht?
Danke und Gruß
Alan