Hallo,
folgender konstruierter Fall interessiert micht:
Angenommen ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Chef für eine besondere Leistung eine einmalige Zahlung direkt auf das Girokonto des Arbeitnehmers; das Geld wird nicht auf dem Gehaltszettel am jeweiligen Monatsende ausgewiesen.
Muss dieser Betrag (sagen wir z.B. 2000 Euro) dann angegeben werden im Rahmen einer Steuererklärung und wenn ja, wo dort genau?
Muss dieser Betrag (sagen wir z.B. 2000 Euro) dann angegeben
werden im Rahmen einer Steuererklärung und wenn ja, wo dort
genau?
Im Formular „Selbstanzeige“.
Ne, quatsch. Die Frage ist, wie der AG das „deklariert“ hat, und ob er es nicht doch versteuert hat.
Ist das ausgeschlossen, ist das zumindest SV-Betrug…
Ne, quatsch. Die Frage ist, wie der AG das „deklariert“ hat,
und ob er es nicht doch versteuert hat.
Ist das ausgeschlossen, ist das zumindest SV-Betrug…
Der AG wird es versteuert haben. An welcher Stelle der Steuererklärung macht aber nun der AN den Eintrag dieser Zusatzzahlung?
Welche Zeile auf welchem Formular?
Kommt drauf an WIE der AG das versteuert hat.
Ausserdem müsste man dann ggf den Bruttobetrag wissen.
Hallo!
Kommt drauf an WIE der AG das versteuert hat.
Wie kann ein AG das versteuern ohne das es geldwerter Vorteil ist?
Gruß
Stefan
Der AG wird es versteuert haben.
Wurde es denn auch versozialabgabt…?