Einmalzahlung

Hallo liebe Rechtsexperten,

nehmt an,dass sich ein Arbeitnehmer seit 01.07.2009 in einem befristeten
Arbeitsverhältnis in einem eingetragen Verein befindet (läuft am 30.juni 2011 aus oder endet im unbefristeten Vertrag).
Der Arbeitnehmer kündigt zum 15. 12. 2010 den befristeteten Vertrag. Steht ihm eine Einmalzahlung (Sonderzahlung) aus dem Überschuss zu? Der arbeitnehmer hat 2009 keine Einmalzahlung erhalten, da er zu diesem Zeitpunkt noch kein Jahr im Unternehmen tätig war. 2010 ist diese Bedingung jedoch erbracht.

Mit freundlichen Grüßen

die N.

Servus,

es wäre hübsch zu wissen, was zu dem Thema „Einmalzahlung“ im Vertrag steht.

Schöne Grüße

MM

Wie soll das hier jemand beurteilen ohne die Regelung vor sich zu haben, die zu dieser Einmalzahlung führen?

Ich kann mir Vorstellen, dass man nur Anspruch auf diese Sonderzahlung hat wenn man sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, aber es gibt X Varianten für Abhängigkeiten, die aus deinem Posting nicht hervor gehen.

Daher erst mal präzisieren…

Gruss HighQ