Einmalzahlungen bei Nahtlosigkeitsregelung

Liebe/-r Experte/-in,

ich war schwer erkrankt und wurde jetzt ausgesteuert, parallel hierzu habe ich eine Teilerwerbsminderungsrente geantragt.

Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich auf die Nahtlosigkeitsreglung nach dem Sozialgesetzbuch berufen.

Parallel hierzu haben sie mich (AAmt) aufgefordert mich arbeitslos zu melden.

Von der Amtsärztin habe ich jetzt erfahren, dass ich Geld nach der Nahtlosigkeitsregelung bekommen werde.

Mein Arbeitgeber hat mich überzeigt mir meinen alten Urlaubsanspruch (2010) finanziell abzugelten.

FRAGE:
Muss ich diese Einmalzahlung bei dem Antrag für Arbeistlosengeld angeben???

Danke im Voraus, hoffentlich ist die Erklärung nicht zu verworren.

Gruß,

Oliver

GUTEN ABEND OLIVER
NORMALERWEISE BRAUCHST DU DAS NICHT ANGEBEN DEN DAS IST BEREITS NORMALERWEISE IN DEINEN UNTERLAGEN BEIM AMT
DIE ZUR BERECHNUNG DIENEN BEREITS MITBERECHNET!SO IST DAS NORMALERWEISE DER FALL WENN ALLE BERECHNUNGSUNTERLAGEN VORGELEGEN HABEN! ICH HOFFE ICH KONNTE HELFEN UND EINEN SCHÖNEN ABEND NOCH UND LIEBEN GRUSS CHARLY