Einmalzahlungen für botengänge an nahe angehörige §22Nr.3 EStG

Liebe/-r Experte/-in,

hier meine rein hypothetische frage (:wink:, die mir bisher noch niemand wirklich beantworten konnte:

lt. ratgeberbuch „gewinnermittlung für selbstständige“ können einmalige zahlungen an nahe angehörige bis zu einer grenze von 256 € jährlich für botengänge, vermittlungsleistungen und vermietung von bewegl. gegenständen gewinnmindernd angesetzt werden können.

leider erwähnt das buch nicht, wie genau bzw. als welche kostenart dies verbucht wird.

würde hierunter z. b. auch eine vergütung für das einmalige austeilen von flugblättern bei einer existenzgründung fallen?

mich interessiert die genaue handhabung und auswirkung in den 3 folgenden fällen, und zwar jeweils aus buchhalterischer sicht des unternehmers (freiberufler-status) sowie aus einkommensteuerlicher sicht des angehörigen:

  1. mutter (rentnerin)
  2. nichte (schülerin, ohne weitere einkünfte)
  3. neffe (schüler / weitere einkünfte über regelmäßigen nebenjob bis 400 euro/monat)

müssen irgendwelche personal- oder sozialversicherungsrechtlichen vorgaben eingehalten werden? irgend etwas angemeldet, pauschal versteuert oder oder oder?

vielen herzlichen dank im voraus!
gruß
bswg

Guten Tag,
ich bin nicht selbständig, also kein Experte für Ihre Anfrage.
Ich empfehle Franz Konz.
Steuerfreie Nebeneinkommen, die man „früher“ angeben mußte, aber nicht relevant waren, z.B. für Dienstleistungen (Wohnungsvermittlung) lagen bei 800 D-Mark(!), ebenso gibt es diese Aufwandspauschale für Übungsleiter in Sportvereinen etc.
Als ich die Zahlung für Wohnungsvermittlung geleistet habe, habe ich sie bei meiner Steuererklärung natürlich geltend gemacht bei Umzugskosten (wie gesagt: vor ca. 10 Jahren, nicht selbständig).
Mit freundlichen Grüßen
Rita Scheuermann