Liebe/-r Experte/-in,
hier meine rein hypothetische frage (
, die mir bisher noch niemand wirklich beantworten konnte:
lt. ratgeberbuch „gewinnermittlung für selbstständige“ können einmalige zahlungen an nahe angehörige bis zu einer grenze von 256 € jährlich für botengänge, vermittlungsleistungen und vermietung von bewegl. gegenständen gewinnmindernd angesetzt werden können.
leider erwähnt das buch nicht, wie genau bzw. als welche kostenart dies verbucht wird.
würde hierunter z. b. auch eine vergütung für das einmalige austeilen von flugblättern bei einer existenzgründung fallen?
mich interessiert die genaue handhabung und auswirkung in den 3 folgenden fällen, und zwar jeweils aus buchhalterischer sicht des unternehmers (freiberufler-status) sowie aus einkommensteuerlicher sicht des angehörigen:
- mutter (rentnerin)
- nichte (schülerin, ohne weitere einkünfte)
- neffe (schüler / weitere einkünfte über regelmäßigen nebenjob bis 400 euro/monat)
müssen irgendwelche personal- oder sozialversicherungsrechtlichen vorgaben eingehalten werden? irgend etwas angemeldet, pauschal versteuert oder oder oder?
vielen herzlichen dank im voraus!
gruß
bswg