Hallo,
hat der Betriebsrat ein Anrecht auf die Info, wer eine Einmalzahlung erhalten hat? Wenn ja, muss ausser Name und abteilungszugehörigkeit auch der Einmalzahlungsbetrag genannt bzw. offen gelegt werden?
Vorab schon vielen Dank!
LG
Lady Bibi
Hallo
Zwei mal: Ja.
Es ist zudem Mitbestimmung gem. § 87 (1) 10. BetrVG zu vermuten.
Gruß,
LeoLo
Danke erstmal für die Info - nur noch eine Frage:
Hat der BR auch ein Mitspracherecht? Kann er Einmalzahlungen verhindern?
Danke
LG
Lady Bibi
Hallo
Danke erstmal für die Info - nur noch eine Frage:
Hat der BR auch ein Mitspracherecht? Kann er Einmalzahlungen
verhindern?
Das sind aber zwei Fragen. ;o)
Mitspracherecht hatte ich unter dem Hinweis auf die sehr spärlichen Angaben ja bereits als vermutlich zu bejahen deklariert. Zur Thematik lies mal: http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidung…
Zum Unterlassungsanspruch zum Beispiel auch dies: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Kann es sein, daß der BR dringend Schulungsbedarf hat?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
die Antwort könnte auch zweimal „nein“ lauten:
Sind leitende Angestellte im Rahmen der Betriebsverfassung Empfänger der Einmalzahlung (§ 5 III BetrVG) - dann nicht einmal Informationsrechte des BR.
Liegt gar kein kollektiver Tatbestand vor (ein einzelner Mitarbeiter bekommt für seine tollen Leistungen im letzten Jahr, als er ganz allein den Untergang des Unternehmens verhindert hat, eine Prämie) - dann keine Mitbestimmung.
VG
EK
Hallo EK
In der Tat. Wie immer messerscharf :o)
Heute ist aber auch „Tag der Bröckchen“. Meine Glaskugel ist schon ganz abgenutzt…
Vielleicht versetzt das Wort „abstrakt“ bei der Vorankündigung zum Verfassen eines Artikels die Neu-Mitglieder in Angst und Schrecken und sie glauben, zuviele Informationen könnten zum lebenslangen Ausschluss bei w-w-w führen…? Fehlt nur noch ein Foto von Dir als Inquisitor daneben… :o)))))
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
das mit der Angst will ich nicht ausschließen, so oft wie ich schon in letzter Zeit den Löschbutton betätigen musste 
Also wäre noch zu ergänzen:
MODOPHOBIE - Die Angst bei www alles falsch zu machen und Opfer des bösen Löschers zu werden
VG
EK
mir stellt sich eigentlich die frage warum der BR verhindern sollte, dass ein MA keine Prämie bekommt. sollte der BR sowas incht immer und zu jeder Zeit voll unterstützen? Ob Gerechtfertigt oder nicht, der Mitarbeiter erhält es und das sollte doch ganz im sinne des betriebsrates sein
Hallo -sportsman-
mir stellt sich eigentlich die frage warum der BR verhindern
sollte, dass ein MA keine Prämie bekommt. sollte der BR sowas
incht immer und zu jeder Zeit voll unterstützen? Ob
Gerechtfertigt oder nicht, der Mitarbeiter erhält es und das
sollte doch ganz im sinne des betriebsrates sein
Es ist nicht die Aufgabe und auch nicht das Ansinnen des BR, zu verhindern, daß jemand eine Prämie bekommt, sondern darüber zu wachen, daß möglichst viele AN möglichst gerecht verteilt an der Prämienregelung partizipieren. Das kann einerseits dazu führen, daß alle von der Gesamtsumme etwas bekommen (und der vorher elitäre Kreis eben weniger) oder daß der Prämientopf aufgefüllt wird und keiner weniger aber viele mehr bekommen.
Sonst könnte der AG zum Beispiel - mangels Mitbestimmung des BR - sich ganz in Ruhe die Schlüsselpositionen der Arbeitnehmerschaft über Prämien „einkaufen“ oder unverholen die BR-Arbeit torpedieren („Wer mit dem BR zusammenarbeitet, bekommt keine Prämie“).
Gruß,
LeoLo