Einmessung, kein Notartermin möglich ?

Hallo,
ich habe ein Problem welches sich - finde ich zumindest - seltsam anhört; ich möchte ein Haus vom Bauträger kaufen (Städtische Wohnbaugesellschaft) und möchte gerne einen Notartermin hierfür vereinbaren. Der Notartermin ist für mich wichtig, da ich erst nach Notartermin meine Wohnung kündigen möchte, Küche bestellen kann etc.

Das Haus wird in 2 Monaten fertig gestellt sein, also habe ich es mit dem No´tartermin eilig, allerdings teilt mir der Bauträger mit, dass die Einmessung noch nicht erfolgt ist bzw. sich Änderungen mit den Stellplätzen ergeben haben und vor Notartermin ein Messbrief erfolgen muss.

Wir haben im Exposé des Hauses einen Lageplan dabei, der von öffentlich bestellten Vermessern bestätigt ist, aber scheinbar nicht ausreicht. Wann der benötigte Messbrief erteilt wird, konnte mir der Geschäftsführer nicht mitteilen, und irgendwie hat er scheinbar kein Verständnis dass wir ohne Notartermin momentan in Sachen Wohnungskündigung etc. handlungsunfähig sind. Er hat uns angeboten, die Hausreservierung für uns verbindlich schriftlich zu bestätigen ebenso Fertigstellungstermin, Preis und Ausstattung.

Aber es kann ja nicht sein, dass z.B. der Messbrief noch einige Zeit, vielleicht Monate dauert, und wir bis dahin das Haus nicht notariell erwerben konnten.

Kann mir jemand Lösungsmöglichkeiten/Erfahrungen/Tipps aufzeigen. wäre echt nett.

Danke

Max

Hallo Max

das, was du da schreibst, höre ich zum ersten Mal und ich bin schon über 20 Jahre im Geschäft.

Folgende Kenntnis habe ich:
nach Absteckung des Hauses wird die Baugrube ausgehoben
dann wird das Haus eingemessen
nach Fertigstellung des Hauses wird dieses nochmals kontrolliert

warum dieses nun für den notariellen Vertrag wichtig sein soll - keine Ahnung. Häuser kann man in jeder Form des Bauzustandes kaufen:
wenn sie noch nicht begonnen sind, im Rohbau, halbfertig, fertig.

Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass (du erwähnst Änderung der Stellflächen) die Grundstücksanteile dadurch verändert werden.

Was sagt denn die finanzierende Bank dazu?
Vielleicht solltest du dich selbst beim Notar mal schlau machen.

Wenn du einen verbindlich Kaufvertrag mit dem Bauträger schließen kannst, müsste das eigentlich erst einmal ausreichen. Ein Rücktrittsrecht vom Verkäufer kann ja ausgeschlossen werden und der Hinweis, der notarielle Kaufvertrag kann aus …Gründen erst nach…geschlossen werden, dies wird hiermit verbindlich zugesichert.