Einmietbetrug bei einer Mietwohnung

Muß für einen Kollegen was in Erfahrung bringen Mein Kumpel hat bei seinem Haus eine Einliegerwohnung die er vermietet hat. Der Mieter hat den Mietvertrag unterschrieben, die Schlüssel wurden übergeben, es erfolgte vom Mieter jedoch kein Einzug in die Wohnung. Es wurden auch keine geforderte Kaution oder eine Miete gezahlt Der Vermieter hat herausgefunden, das der „angebliche“ Mieter weiterhin bei seiner früheren Anschrift wohnt. Es erfolgte vom Vermieter auch eine schriftliche Abmahnung per Einschreiben. Keine Reaktion Es erfolgte ein weiteres Einschreiben, wurde jedoch nicht mehr angenommen. - in diesem steht die fristlose Kündigung (hat jedoch die Gegenpartei nicht angenommen)

NUN DIE OFFENEN FRAGEN: - ist der Mietvertrag zustandegekommen? - kann der Vermieter die Zahlung des Mietzins verlangen für die Mietzeit (sind in diesem Fall bis jetzt 2 Monate) - kann der Vermieter Anzeige bei der Polizei erstatten wg. Einmietbetrug (sind die Anzeichen für einen Einmietbetrug gegeben?) - kann die Mietwohnung neu vermietet werden (oder muss vorher gekündigt werden?)

Die Sache sollte ohne RA geklärt werden, da nur mehr unkosten entstehen. Kann man auch zusätzlich ein außergerichtliches Mahnverfahren wählen, um das Geld vom Mieter zu erhalten.

Ich bin über jede Hilfe dankbar

Vertrag ist Vertrag und sobald man ihn unterschrieben hat, gelten die vertraglichen Regelungen zur Kündigung. Das heißt, dass der Mieter die Kündigungsfrist einhalten muss und der Vermieter kündigen kann, wenn der Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Die Miete muss für die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist des Mieters gezahlt werden.

Ich würde hier nochmals ein Einwurfeinschreiben (kein Übergabeeinschreiben) machen, mit der Angabe der fristlosen Kündigung, Terminsetzung für die Mietzahlung und die Forderung zur Herausgabe der Schlüssel. Einmietbetrug ist hier nicht gegeben, da der Mieter ja nicht in die Wohnung eingezogen ist.

Wenn Sie wissen, wo der Mieter wohnt, dann würde ich dort mal klingeln und dem Mieter anbieten, einen Mietaufhebungsvertrag machen, er zahlt die 2 Mieten und gut ist. Manchmal gibt es persönliche Gründe und vielleicht schämt er sich.

Nach Fristende der Kündigung kann die Wohnung wieder neu vermietet werden. Der geschuldete Betrag kann auch per Mahnverfahren eingefordert werden.

Gruß Petra

Meine subjektiven Antworten:

  • ist der Mietvertrag zustandegekommen?
    Da ein Mietvertrag von Mieter und Vermieter unterschrieben wurde: JA
  • kann der Vermieter die Zahlung des Mietzins verlangen für die Mietzeit
    Ja
  • kann der Vermieter Anzeige bei der Polizei erstatten wg. Einmietbetrug
    Ja
  • sind die Anzeichen für einen Einmietbetrug gegeben?
    Einmietbetrug ist ein sogenannter „Eingehungsbetrug“. Das heißt, bei Vertragsabschluß ist für den Täter klar, daß er die eingegangene Verbindlichkeit nicht erfüllen kann. Ob dem so ist, kann nur ein RA klären
  • kann die Mietwohnung neu vermietet werden (oder muss vorher gekündigt werden?)
    Ich hatte gelesen, daß die Kündigung abgeschickt war. Wenn der Mieter Annahme verweigert, ist das für mich, der ich nicht viel Federlesens mache, das Ende der Vertrag"partnerschaft" und die Freundschaft ist allemahl gekündigt.
    Ich würde alle Schlösser erneuern, auf die entgangene Miete pfeifen und neu vermieten. Auch auf die Gefahr hin, vom Ex-Mieter verklagt zu werden. Das erfordert nämlich viel Eigeninitiative von dem, dauert unendlich lange und kostet Vorschußhonorare. Wird der VM dann letztendlich doch verknackt, ist die zu zahlende Strafe weniger, als der ganze Ärger mit so einem spinnerten „Mieter“ - und das Thema ist durch!
    DAS ist meine Meinung!
    Viel Glück…

Muß für einen Kollegen was in Erfahrung bringen Mein Kumpel hat bei seinem Haus eine Einliegerwohnung die er vermietethat. Der Mieter hat den Mietvertrag unterschrieben, die Schlüssel wurden übergeben, es erfolgte vom Mieter jedoch kein Einzug in die Wohnung. Es wurden auch keine geforderte Kaution oder eine Miete gezahlt. Der Vermieter hat herausgefunden, das

der „angebliche“ Mieter weiterhin bei seiner früheren
Anschrift wohnt. Es erfolgte vom Vermieter auch eine
schriftliche Abmahnung per Einschreiben. Keine Reaktion.
Es erfolgte ein weiteres Einschreiben, wurde jedoch nicht mehr angenommen. - in diesem steht die fristlose Kündigung (hat jedoch die Gegenpartei nicht angenommen)
NUN DIE OFFENEN FRAGEN: - ist der Mietvertrag
zustandegekommen? - kann der Vermieter die Zahlung des
Mietzins verlangen für die Mietzeit (sind in diesem Fall bis jetzt 2 Monate) - kann der Vermieter Anzeige bei der Polizei erstatten wg. Einmietbetrug (sind die Anzeichen für einen Einmietbetrug gegeben?) - kann die Mietwohnung neu vermietet werden (oder muss vorher gekündigt werden?)
Die Sache sollte ohne RA geklärt werden, da nur mehr unkosten entstehen. Kann man auch zusätzlich ein außergerichtliches Mahnverfahren wählen, um das Geld vom Mieter zu erhalten.
Ich bin über jede Hilfe dankbar

Hallo,

ich hatte hier einen ähnlichen Fall. Bei mir hatte eine junge Dame einen Mietvertrag unterschrieben. Sie hatte mir sogar eine Bürgschaft, mit der Unterschrift der Mutter geliefert. Leider oder mein Glück, trat sie auch nicht zur Übergabe an. Auf Nachfrage per Telefon, kamen nur dubiose Ausflüchte. Auf jeden Fall war hier nichts zu machen, sie zahlte nicht. Daraufhin ging ich zur Polizei um sie anzuzeigen. Nur lag hier keine Straftat vor, da die Mieterin keinen Vorteil hatte. Mein Schaden spielte keine Rolle. Dies wäre eine zivilrechtliche Sache, also die Polizei ist nicht zuständig. Ich müsste mir das Geld auf den üblichen Weg besorgen. Mahnung usw. - hier war aber natürlich auch nichts zu holen. Hätte die potenzielle Mieterin die Whg in den Besitz genommen, obwohl sie vorher wusste, dass sie nicht zahlen kann, dann hätte es anders ausgesehen. Der Hammer war dann noch, dass sie die Unterschrift der Mutter gefälscht hatte. Auch wenn ich dadurch mein Geld nicht bekommen habe, wurde sie natürlich wegen Urkundenfälschung von mir angezeigt. Dies wurde aber gegen Zahlung von 100,-€ eingestellt. Ein Lacher alles. Deutsches Recht gibt es nicht.

Gruß Fred

Moin,kann leider in diesem Fall NICHT weiterhelfen! Gruß LUAS

hallo, ich bin kein Jurist, aber ich denke, hier haette eine Raeumungsklage gute Chancen, da der Mieter auf die Whg als Wohnraum nicht angewiesen ist. Anwalt fragen, der wird weiterhelfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das ist so wie ich es sehe schlecht alleine zu lösen. Er sollte sich vielleicht bei einem Vermieter Verein anmelden. Das ist nicht teuer und da wird ihm geholfen . Als Vermieter braucht man leider sehr oft Rat und das ist die einfachste und billigste Lösung. Die haben auch Anwälte da sitzen.
LG Petra

Hallo Christian,

Dein Bekannter (B.) hat alles richtig gemacht. Egal, ob der Mietvertrag in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen wurde, das BGB regelt alles.
Der Mieter hat, dadurch ,daß er weder die Kaution, noch die Miete gezahlt hat den Mietvertrag im Sinne des BGB in keiner Weise erfüllt. Siehe :

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag

Deinem B. hat ein Recht auf Schadenersatz, da die Mietsache von dem Mieter blockiert wird und Ihm dadurch ein Verdienstausfall und andere Unkosten entstehen.
Mieten Sie mal ein Auto und zahlen nicht, dann bekommen Sie bald Besuch von dezent gekleideten, gut gebauten Herren einer Inkassofirma und was es sonst noch gibt.
Ich empfehle B. folgende Schritte :

  • Schlösser austauschen
  • herausfinden wer der Arbeitgeber ist
  • mit dem Arbeitgeber sprechen - nur die Tatsachen unterbreiten und die Tragweite erklären
  • nachfragen, ob der AG bereit ist die Sache zu regeln
  • sonst gilt Öffentlichkeit suchen - Angehörige ausfindig machen und Kompromittieren

Alles Gute
hardy
PS hat eine Rechtsanwältin und angeblichen Dr. der Informatik mit Einmietbetrug und nach 3 Jahren als Mietnomaden, da haben die o. a. Schritte funktioniert. Jetzt zahlt sie brav Monat für Monat in Minibeträgen ihre Schulden.

Gegenfragen:

  1. Wieso hat dieser VERmieter die Wohnungsschlüssel übergeben, bevor er nicht mindestens 1/3 der Mietkaution in Bar + die erste Gesamtmiete in Bar erhalten hat?
  2. Hat dieser VERmieter vor der Auswahl des Mieters
  • eine Mieterselbstauskunft
  • eine Schufa-Selbstauskunft
  • Gehalts-/Einkommensnachweise von diesem Mietinteressenten eingeholt UND selbst überprüft?
  1. Hat dieser VERmieter den bisherigen Vermieter des Mietinteressenten persönlich aufgesucht und ausgefragt?
  2. Hat dieser VERmieter die bisherige Adresse des Mietinteressenten persönlich aufgesucht und sich in der Nachbarschaft über den Mietinteressenten erkundigt?
  3. Hat dieser VERmieter die bisherige Meldeadresse des Mietinteressenten beim Einwohnermeldeamt bzw. der Gemeinde persönlich überprüft?
  4. Hat dieser VERmieter den Mietinteressenten über Grund&Haus überprüfen lassen?
  5. Hat dieser VERmieter den Mietinteressenten in dessen bisheriger Wohnung persönlich aufgesucht, um sich ein Bild vom Mietinteressenten machen zu können?

Ein paar unwesentliche Antworten:
Spätestens durch die Schlüsselübergabe ist der Mietvertrag zustandegekommen.
Der Vermieter kann die Zahlung der Miete ( Mietzins gibt es im Gesetz nicht!) für die Mietzeit verlangen, aber was will dieser VERmieter machen wenn dieser Mieter nicht freiwillig zahlt?
Der Vermieter kann Anzeige bei der Polizei erstatten - vielleicht geschieht eine Wunder und der Staatsanwalt tut sogar was (nämlich das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse einstellen).
Vor einer Neuvermietung muss dem betreffenden Mieter rechtswirksam gekündigt werden.
Da dieser VERmieter so dumm war die Wohnungsschlüssel herauszugeben ist eine Neuvermietung ohne die Wohnungsschlüssel vorher zurückzukommen zu haben sehr problematisch.
Da dieser VERmieter nicht weis was man als Vermieter alles machen muss, wird die Sache ohne RA nicht gehen, es sei denn dieser VERmieter geht das Risiko ein von diesem Mieter verklagt zu werden, bzw. einstweilige Verfügungen zu bekommen.
Es gibt KEIN außergerichtliches Mahnverfahren!

Hi…
ist ne einfache Sache… hatte selbst mal sden gleichen Fall.
Also sollte dein Mieter rechtskräftig einen Mietvertrag unterschrieben haben so ist in jedem fall ein Mietvertrag zu stande gekommen. Dies ist nicht davon abhängig ob nun ein Mieter tatsächlich einzieht oder nicht.( ein MIeter kann ja so viele Wohnungen anmieten wie er will., denn es kommt ja nicht auf das tatsächliche einziehen an ). Sollte der Mieter daraufhin wie bei dir geschehen 2 volle Monatsmieten in Folge nicht bezahlt haben dann hast du wiederum den Anspruch auf eine fristlose Kündigung. Du mußt auf die nicht bezahlte Miete klagen undkannst darüber hinaus auch noch Schadensersatz beanspruchen das sind weitere 3 Monate Miete, denn du musstest ja außerordentlich kündigen. Wäre eine Kündigung von seiner Seite aus ordentlich zu diesem Zeitpunkt erfolgt dann wäre der Mieter noch volle 3 Monate an das Objekt gebunden gewesen, weil ja die Kündigungsfrist für beide Parteien eigentlich volle 3 Monate betragen würde. bei dem zusatndekommen eines Mietvertrages kommt es einzig allein auf die übereinstimmenden willenserklärungen an. beide Parteien haben gesagt ja ich wiell miten / vermieten und er hat zusätzlich noch den Schlüssel entgegen genommen. Ja beschreite ein Mahnverfahren hole aber erst zuvor dein Schlüssel unter einem Zeugen bzw. Quittierung der Schlüsselübergabe ab. Dann klage… sonst rennt du noch dem Schlüssel hinterher. Schau mal ins Internet du kannst schon ein Mahnverfahren über das Internet halb automatisch machen… da hibt es auch ne kleine Hilfe dazu wie du es auszufüllen hast… drucke das aus und werfe es beim Amtsgericht ein. kostet dann noch was . aber die sache läuft…
wenn du noch ne Frage hast melden…
gruß Peter

Die fristlose Kündigung wg. 2 Monaten Mietrückstenad und dem Vertragsverstoß der Nichtzahlung der vereinbarten Kaution kann durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Über die beiden offenen Mieten sollte unverzüglich ein Mahnbescheid an den Mieter erlassen werden. Mit dem simplen Austausch des Schlosses und einer Neuvermietung ohne Klärung der bestehenden Vermietung setzt sich der Vermieter in Unrecht!

hallo
sorry…kann ich nicht helfen.

lisa

Habe einen Mieter, der bereits die 1. Miete und die Kaution nicht gezahlt hat und wir so blöd waren, ihn vorher die Schlüssel zu übergeben.

Jetzt ist er 2 Mieten und Nebenkosten im Rückstand. Wir haben ihn fristlos gekündigt. Er reagiert überhaupt nicht.

Jetzt habe ich rausbekommen, dass er ein privates Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung nach Wohlverhaltensphase beim Amtsgericht vor 2 Jahren hinter sich hat.

Am besten gleich Anzeige wegen Einmietbetrug stellen und Räumungsklage beantragen oder? Wenn er dann zwangsgeräumt wird, kann ich dann noch weitere 2 Monate Mieten verlangen (wegen Mietersuche)? Was nützt es, wegen Leerstand die entgangene Miete zu verlangen, wenn er die sowieso nicht zahlt bzw. zahlen kann? Muss bei einer Räumungsklage auch gleichzeitig gerichtliches Mahnverfahren beantragt werden?

Weis nicht mehr wer, jedoch habe hier im Forum gelesen, dass ein Teilnehmer behauptet hat, dass eine Kaution erst geleistet werden muss, wenn die Wohnung übergeben wird.

Meine Bescheidene Frage ist, für was brauche ich dann überhaupt eine Kaution, wenn der Mieter schon drinn ist und die dann einfach nicht bezahlt.

Die Schlüsselübergabe erfolgt doch erst nach Zahlung der Kaution. Lediglich der Mietvertrag wird vorher abgeschlossen vor der Zahlung der Kaution.

Ausserdem behauptet dieser Teilnehmer, dass der Vermieter kein Recht hat auf eine Schufa-Auskunft. Das würde ihn nichts angehen. Was ist wenn der Mieter eine EV oder Insolvenz eingetragen hat und dies verschweigt. Selbst bei einem normalen Handyvertrag ist eine Schufa-Auskuft zwingend erforderlich.