Einmietung bei Verwandten

Hallo ich brauche schnellstmöglich Hilfe!!!

Angenommen es wollte eine Frau(S) bei einem Vewandten 2. grades (H) Einziehen, welcher mit dem Einzug und der dazugehörigen Miete eiverstanden ist.
(H) ist allerdings mit (M) verheiratet (M) lebt schon seit 4 Jahren getrennt von (H).
(M) ist auch mit dem Einzug von (S) einverstanden allerdings will (M) mehr Miete haben und noch etwas davon abhaben.
Allerdings bezahlt (M) seit dem auszug keinen Cent mehr für das Haus wo (H) momentan drinn lebt.
(M) verdient mehr als (H).
Außerdem will (M) es als Wohnung vermieten, wobei keine eigene Küche vorhanden wäre und auch nicht abschließbar wäre.

Würde es da einen weg geben, dass (S) einzieht ohne das (H), (M) Auszahlen müsste?
Muss (H) die Miete versteuern?

Hallo,

Angenommen es wollte eine Frau(S) bei einem Vewandten 2. grades (H) Einziehen, welcher mit dem Einzug und der dazugehörigen Miete eiverstanden ist.
(H) ist allerdings mit (M) verheiratet (M) lebt schon seit 4 Jahren getrennt von (H).
(M) ist auch mit dem Einzug von (S) einverstanden allerdings will (M) mehr Miete haben und noch etwas davon abhaben.
Allerdings bezahlt (M) seit dem auszug keinen Cent mehr für das Haus wo (H) momentan drinn lebt.

Das Haus gehört H und M?

(M) verdient mehr als (H).

Bockwurst.

Außerdem will (M) es als Wohnung vermieten, wobei keine eigene Küche vorhanden wäre und auch nicht abschließbar wäre.

Hä? Das Haus hat keine eigene Küche und ist auch nicht abschließbar? Wie will man sowas vermieten? Also geht es um Untermiete, wenn wir mal von einer nicht abschließbaren Wohnung in einem abschließbaren Haus ausgehen.

Würde es da einen weg geben, dass (S) einzieht ohne das (H), (M) Auszahlen müsste?

Wie sind denn den Eigentumsverhältnisse bzw. wer wäre den Vertragspartner?

Muss (H) die Miete versteuern?

Wenn die eine gewisse Höhe in Bezug auf die Kosten übersteigt, ja.

Grüße

(H) und (M) stehen im Grundbuch. (H) wohnt allein dort.

Vertragspartner wäre meiner Meinung nach (H), da aber (M) was dagegen hat wenn die von ihr vorgeschlagene Miete nicht angenommen wird will (M) von (H) ausgezahlt werden.
Dieses will (H) vermeiden.
Im enteffekt ist meiner Meinung nach (H) Besitzer und (H),(M)Eigentümer (Sehe ich das richtig?)
Haus ist abschließbar aber (S) hätte keine eigene Küche sondern eine gemeinsame Küche mit (H).

Hallo,

(H) und (M) stehen im Grundbuch. (H) wohnt allein dort.

Vertragspartner wäre meiner Meinung

Danach geht es aber nicht. Wenn H und M Eigentümer sind und nicht der eine dem anderen die Verwaltung übertragen hat, dann sind eben auch beide die Vertragspartner. Es ist nunmal immernoch der, oder eben in diesem Fall sind es die, Eigentümer, die über die Nutzung ihres Eigentums entscheiden.

nach (H), da aber (M) was dagegen hat wenn die von ihr vorgeschlagene Miete nicht angenommen wird will (M) von (H) ausgezahlt werden.
Dieses will (H) vermeiden.

Mal vom ganz objektiven Standpunkt her ist es natürlich irgendwie nachvollziehbar, dass bei Einnahmen auch beide Eigentümer etwas von haben wollen. Was da noch an zwischenmenschlichen Problemen dazu kommen kann, ist schier unerschöpflich, letztlich aber für diese Frage nicht relevant.

Im enteffekt ist meiner Meinung nach (H) Besitzer und (H),(M)Eigentümer (Sehe ich das richtig?)

Ja.

Haus ist abschließbar aber (S) hätte keine eigene Küche sondern eine gemeinsame Küche mit (H).

OK, wäre dann sowas wie Untervermietung. Ändert aber erstmal auch nichts daran, dass auch M Eigentümer ist und über ihr Eigentum verfügen darf. Da zu gehört auch das Recht es zu vermieten, wobei wiederum Vertragsfreiheit herrscht, was sowohl die weitestgehend die Vertragsinhalte als auch den Abschluss von Verträgen überhaupt betrifft. Freiheit bedeutet eben auch etwas nicht zu tun.

Grüße

hi,

ich habe keinen juristischen Rat für dich, aber wenn ich H wäre, würde ich meine Verwandte S aufnehmen ohne Mietvertrag oder Untermietvertrag. S zahlt nur die Mehrkosten an Wasser etc. und hilft, die Wohnung in Ordnung zu halten statt Miete zu zahlen. Was könnte M dagegen einzuwenden haben? Allerdisngs könnte M von H (auch ohne S) verlangen, daß er für die Hälfte des Hauses, das H ja auch benutzt, aber die M gehört (ist doch so?) an M einen Betrag bezahlt, der ausgehandelt werden müßte. Bisher scheint er ja kostenfrei das ganze Haus zu nutzen. Vielleicht kann da ja etwas gegengerechnet werden, da M ja nichts mehr investiert hat. Gibt es Unterhaltsansprüche von H an M, da sie noch verheiratet sind und M mehr verdient als H? Irgendwann muß H da wohl mal klare Verhältnisse schaffen.

Grüsse,
Hannelore