Einmischung in anderer Leute Dinge

Hallo zusammen

Folgende Situation: Unsere Nachbarn, italienischen Ursprung, haben drei Bambini. Zwei davon (4 u. 6 J) haben ein Riesenübergewicht, dass sie nur noch japsend und schnaufend umherlaufen. Beide gehen in einen Kindergarten.

Ich habe die Mutter (sie hat auch eher 25 Kilo zuviel) mal darauf angesprochen, sie meinte, die Kinder müssten schliesslich was zuzusetzen haben.

Die Kinder werden mir Eis, Cola, Schokolade usw. abgefüllt.

Für mich ist sowas auch Kindesmisshandlung. Nur was soll ich machen? Hat jemand Ahnung, welche Stellen in der CH für sowas zuständig sind?

Gruss
CrNiMo

Oder soll ich gar nix machen und die Bälger später von einer Hexe braten lassen?

Hallo!
Eine Frage beim Jugendamt könnte nicht schaden.
Spätestens bei der Einschulungsuntersuchung dem Arzt ev.einen Tip geben, wenn die Kinder mit Deinen zusammen eingeschult werden.
Gruß
PiRo

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Hallo PiRo

Spätestens bei der Einschulungsuntersuchung dem Arzt ev.einen
Tip geben, wenn die Kinder mit Deinen zusammen eingeschult
werden.

Jetzt werden einige aufatmen, weil sie denken „Gott sei Dank, hat sich so ein Typ nicht vermehrt“, aber isch abe garr keine Kinderr.

Gruss
CrNiMo

Sag das nicht (off topic)
Jetzt werden einige aufatmen, weil sie denken „Gott sei Dank,
hat sich so ein Typ nicht vermehrt“, aber isch abe garr keine
Kinderr.

Menschen mit Deiner schillernden Provokationslust und plakativen Rauhbeinigkeit haben oft die unauffälligsten, sanftesten Kinder :wink:

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Hallo.

Oder soll ich gar nix machen und die Bälger später von einer
Hexe braten lassen?

Dicke Kinder haben einen hohen Cholesterinanteil. Deshalb nicht braten. Leicht blochieren und unter Zuhilfenahme eines auf die Stirn zu legenden nassen Lappens ständig beobachten,

empfiehlt kw

Hallo,

Für mich ist sowas auch Kindesmisshandlung. Nur was soll ich
machen?

in der Praxis wird man da wenig machen können, aber ein Antrag beim Jugendamt auf Ermahnung der Eltern durch ein Jugendgericht ist möglich, hat aber auch wenig Aussicht auf Erfolg, weil die Eltern in der Regel nicht nur unwillig, sondern meistens auch unfähig sind, etwas Positives zu leisten. Dass es aber durchaus schon mal vorkommt, weiß ich aus zuverlässiger Quelle. Meist ist aber das Essverhalten nicht der entscheidende Punkt.

Hat jemand Ahnung, welche Stellen in der CH für sowas
zuständig sind?

Leider nein, aber wenn, würde ich an das Pendant zum deutschen Jugendamt bzw. Jugendgericht denken. Es muss dafür aber auch schon viel vorliegen.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Grööööhl. Suuuper!!! owT.

Hallo,

Für mich ist sowas auch Kindesmisshandlung. Nur was soll ich
machen?

in der Praxis wird man da wenig machen können, aber ein Antrag
beim Jugendamt auf Ermahnung der Eltern durch ein
Jugendgericht ist möglich, hat aber auch wenig Aussicht auf
Erfolg, weil die Eltern in der Regel nicht nur unwillig,
sondern meistens auch unfähig sind, etwas Positives zu
leisten. Dass es aber durchaus schon mal vorkommt, weiß ich
aus zuverlässiger Quelle. Meist ist aber das Essverhalten
nicht der entscheidende Punkt.

Hat jemand Ahnung, welche Stellen in der CH für sowas
zuständig sind?

Leider nein, aber wenn, würde ich an das Pendant zum deutschen
Jugendamt bzw. Jugendgericht denken. Es muss dafür aber auch
schon viel vorliegen.

Jugendgericht? Du meinst Familiengericht, oder? Jugendgerichte sind für jugendliche Übeltäter zuständig…
Jugendamt? Naja, ich würde in einem solchen Fall die Mutter mal einladen und ihr die Folgen ihres Tuns für ihre Kinder vor Augen führen, aber mehr Handlungsspielraum dürfte da wohl kaum gegeben sein!

Renate

Hallo Renate,

Jugendgericht? Du meinst Familiengericht, oder? Jugendgerichte
sind für jugendliche Übeltäter zuständig…

Richtig, sorry.

Jugendamt? Naja, ich würde in einem solchen Fall die Mutter
mal einladen und ihr die Folgen ihres Tuns für ihre Kinder vor
Augen führen, aber mehr Handlungsspielraum dürfte da wohl kaum
gegeben sein!

Hier ist es eine Rüge bzw. Abmahnung oder Anmahnung (wie auch immer) durch die Familienrichterin erfolgt, auf Antrag des Jugendamtes. Sehr wirkungsvoll war das - wie du richtig vermutest - nicht. Das ist der Preis der Freiheit.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo Thomas,

Jugendgericht? Du meinst Familiengericht, oder? Jugendgerichte
sind für jugendliche Übeltäter zuständig…

Richtig, sorry.

Kein Problem:smile:

Jugendamt? Naja, ich würde in einem solchen Fall die Mutter
mal einladen und ihr die Folgen ihres Tuns für ihre Kinder vor
Augen führen, aber mehr Handlungsspielraum dürfte da wohl kaum
gegeben sein!

Hier ist es eine Rüge bzw. Abmahnung oder Anmahnung (wie auch
immer) durch die Familienrichterin erfolgt, auf Antrag des
Jugendamtes. Sehr wirkungsvoll war das - wie du richtig
vermutest - nicht. Das ist der Preis der Freiheit.

Nein, das ist der Preis der Elternverantwortung, wie das im Fachjargon heißt:wink:

Herzliche Grüße

Dir auch
Renate