Einmündung vor dem Kreisverkehr

Hallo zusammen, wie auf dem Foto zu sehen ist, befindet sich voraus ein Kreisverkehr. In dieser Situation befindet sich auch links vor dem Kreisverkehr eine Straße.

Nun würde ich ganz gerne mal wissen, ob man den Kreisverkehr befahren muss um in dieser Straße einzubiegen oder kann man das direkt machen ohne den Kreisverkehr zu befahren?

Gruß Haff01

Tasten wir uns an die Lösung etwas näher heran: steht in der von links einmündenden Straße auch das Vorfahrt achten-Schild inkl. Kreisverkehrzeichen? Falls nicht, könnte man auf den Gedanken kommen, dass jemand auf der Straße, von der das Foto aus aufgenommen wurde, etwas zu früh aufgestellt hat. Falls ja, könnte man auf den Gedanken kommen, dass auch die einmündende Straße auch schon zum Kreisverkehrsbereich gehören soll.

Besonders glücklich gelöst ist das in keinem Falle.

Gruß
C.

Da die Markierung des Kreisels durch einen durchbrochene Linie hinter der Einmündung liegt, ist diese nicht an den Kreisverkehr sondern an die Straße angeschlossen. Insoweit kann direkt in die Straße abgebogen werden, zumal offenbar auch kein Schild mit einem Verbot des Abbiegens existiert,

Ob es bzgl. Gegenverkehr ggf. trotzdem sinnvoller sein könnte, je nach Verkehrslage, zunächst eine Runde zu drehen und dann aus dem Kreisel kommend rechts abzubiegen, steht auf einem anderen Blatt und wäre auch nicht verboten.

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Die von links kommende Straße hat eine Haltlinie. Es ist anzunehmen, dass dort ein Stoppschild steht. Diese Straße kann unmöglich zum Kreisverkehr gehören, da Kreisverkehre mit abweichender Vorfahrtsregelung nicht mehr durch das Kreisverkehrszeichen beschildert werden düfen.

Nun stellt sich aber noch eine lustige Frage.

Wer aus dem Kreisverkehr ausfährt, dem wird durch kein Schild angezeit, wer da nun Vorfahrt hat. Nur die Haltlinie ist das anzeigende Zeichen für die Vorfahrt. Nicht gut. Dabei muss man von „rechts vor links“ abweichende Vorfahrtsregeln immer negativ und positiv beschildern. Klarer Verstoß gegen die Verwaltungsvorschrift zur StVO, "zu den Zeichen 205 und 206, Satz 6.
Ebenso ist das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) falsch aufgestellt - diese Zeichen sind nämlich unmittelbar vor der Kreuzung / Einmündung aufzustellen.

Was passiert eigentlich, wenn jemand hier aus der gezeigten Perspektive links abbiegt und ich aus dem Kreisverkehr komme? Der Kreisverkehr ist ein eigener Straßenteil. Ich biege quasi aus dem Kreisverkehr ab in eine andere Straße .- auf der gerade jemand links abbiegt. Da bin ich als „frisch in die Straße eingefahrener“ doch eigentlich wartepflichtig.

Was sich die Planer hier gedacht haben?

  1. Das regeln die Verkehrsteilnehmer schon unter sich.
  2. Den Rest regeln die Versicherungen, Ärzte und Bestatter.

Tatsache ist auch, dass das Zeichen 205 „unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung“ steht (Zitat Anlage 2 zur StVO). Aus dem Foto ergeben sich somit drei Möglichkeiten: das Schild steht falsch, die Einmündung gehört zum Kreisverkehr oder das Ganze ist totale Grütze.