Einmündungen & Recht vor Links

Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Verkehrsrecht, die von zwei Fachleuten unterschiedlich beantwortet wurden und ich gerne Klarheit hätte:

  1. Prinzipiell soll man eine Einmündung / Kreuzung frühstmöglich räumen. Wenn nach der Kreuzung / Einmündung jedoch direkt ein Zebrastreifen folgt, muss man dann vor dem Kreizungsbereich / Einmündung halten oder unmittelbar vor dem Zebrastreifen oder Gehweg?

  2. In der Zeitung stand unlängst, dass es verboten ist, eine andere Vorfahrtsregelung als Rechts vor Links in 30km/h-Zonen vorzuschreiben. Stimmt das? Am Sinnvollsten wäre es ja, aber ich kenne auch andere Vorfahrtsregelungen in 30er-Zonen, sind die dann eigentlich unzulässig?

Vielen Dank im Voraus!

lg
mgb

Hallo,

  1. Prinzipiell soll man eine Einmündung / Kreuzung
    frühstmöglich räumen. Wenn nach der Kreuzung / Einmündung
    jedoch direkt ein Zebrastreifen folgt, muss man dann vor dem
    Kreizungsbereich / Einmündung halten oder unmittelbar vor dem
    Zebrastreifen oder Gehweg?

Die Frage ist schwieriger, als ich dachte, nachdem ich §11 StVO nochmal nachgelesen habe. Ich tendiere dazu ihn sinngemäß anzuwenden, also vor der Kreuzung oder Einmündung zu halten, wenn man diese blokieren würde.

  1. In der Zeitung stand unlängst, dass es verboten ist, eine
    andere Vorfahrtsregelung als Rechts vor Links in 30km/h-Zonen
    vorzuschreiben. Stimmt das? Am Sinnvollsten wäre es ja, aber
    ich kenne auch andere Vorfahrtsregelungen in 30er-Zonen, sind
    die dann eigentlich unzulässig?

Ist es wirklich eine Zone (Zeichen 274.1)? Es kommt aber sicher bald jemand, der genau sagt, ob in der entsprechenden Vorschrift „soll“ oder „muß“/„darf nicht“ steht.

Cu Rene

Hallo,

  1. In der Zeitung stand unlängst, dass es verboten ist, eine
    andere Vorfahrtsregelung als Rechts vor Links in 30km/h-Zonen
    vorzuschreiben. Stimmt das? Am Sinnvollsten wäre es ja, aber
    ich kenne auch andere Vorfahrtsregelungen in 30er-Zonen, sind
    die dann eigentlich unzulässig?

Ist es wirklich eine Zone (Zeichen 274.1)? Es kommt aber
sicher bald jemand, der genau sagt, ob in der entsprechenden
Vorschrift „soll“ oder „muß“/„darf nicht“ steht.

es hilft wie so oft ein Blick in den Text, hier auszugsweise die StVO §45 Abs. 1c:

„An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.“

Die Formulierung „grundsätzlich“ lässt allerdings Raum für Ausnahmen, und selbstverständlich gelten andersartge Vorfahrtsregelungen via Verkehrszeichen.

Gruß,

Malte

Hallo,

  1. Prinzipiell soll man eine Einmündung / Kreuzung
    frühstmöglich räumen. Wenn nach der Kreuzung / Einmündung
    jedoch direkt ein Zebrastreifen folgt, muss man dann vor dem
    Kreizungsbereich / Einmündung halten oder unmittelbar vor dem
    Zebrastreifen oder Gehweg?

ich meine, daß das Räumen der Kreuzung „frühstmöglich“ genau dann stattfindet, wenn der Fußgängerüberweg wieder frei ist, weshalb niemand einem einen Strick daraus drehen kann, wenn dies erst dann erfolgt.

Nach StVO §11 Besondere Verkehrslagen Absatz (1) gilt aber: „Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.“

Insofern ist die Lage für mich klar: Ist der Zebrastreifen beim Einfahren in die Kreuzung frei, wird jedoch dann benutzt, so hält man halt auf der Kreuzung. Ist jedoch vor dem Einfahren in die Kreuzung schon erkennbar, daß man auf ihr warten müsste, so wartet man VOR der Einfahrt in die Kreuzung.

Die Formulierung „stockt der Verkehr…“ beinhaltet zwar nicht explizit einen wartenden Fußgänger, aber ich würd’s ganz klar so sehen.

Gruß,

Malte

Vielen Dank für die beiden hilfreichen Antworten!

glg
mgb - der jetzt endlich wieder mit gutem Gewissen an eine Kreuzung fahren kann…

Danke für die Antwort!

lg
mgb

Hallo,

…Die Formulierung „grundsätzlich“ lässt allerdings Raum für
Ausnahmen,…

Ich dachte, daß jemand vielleicht auch die Durchführungsvorschriften und vielleicht sogar Urteile dazu zur Hand hätte.
Der § wurde irgendwann in den letzten ca. 20 Jahren geändert und davor gab es ja auch schon Zonen. Die Regelungen dort wurden sicher nicht auf einen Schlag geändert und manchmal dauert so eine Änderung, weil es einfach niemand bemerkt, ja auch mal etwas länger.
Ich kenne sogar eine (Fußgänger-)Ampel in einer 30er-Zone in einer Straße, die inzwischen eine Sackgasse (außer für den ÖPNV) ist. Die war aber schon da, bevor das ganze umgewandelt wurde.

Cu Rene