Einnahme aus einmaliger selbstständiger Tätigkeit

Hallo zusammen,

folgender Fall:
Student, nicht studentisch versichert, kein Bafög- und Kindergeld Empfänger, arbeitet neben dem Studium auf LStK und verdient 430€ Netto.
Nun hat er die Möglichkeit einmalig aus einer anderen Tätigkeit 400€ zu verdienen.
Muss er diese 400€ versteuern oder fallen die noch unter einen Freibetrag?

Hallo,

dieser Betrag muss zusammen mit den anderen Einkünften betrachtet werden, es werden von beiden Werbungskosten abgezogen und dann wird geschaut. Über oder unter 8004 EUR ? Da klugerweise das Nettogehalt angegeben wurde, kann man es hier wirklich kaum abschätzen. Wahrscheinlich noch drunter.

Gruss

Barmer

§46 EStG
(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
1.
wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt

Rechtsfolge:
Reicht der Student eine Steuererklärung ein zum Rückerhalt der einbehaltenen Lohnsteuer, weil er wahrscheinlich unter dem Grundfreibetrag ist oder Werbungskosten hatte, muss er die 400 € aus selbstständiger Tätigkeit versteuern.

Es besteht hier allerdings keine Pflicht zur Erklärungsabgabe, da die übrigen Einkünfte unter 410 € liegen. Er kann also auch einfach nichts tun.

Nach meiner Rechnung:
430€ netto-> ca. 500-550 brutto im Monat.
500€ x 12 Monate= 6.000 € + 400€ aus selbstständiger Tätigkeit = 6.400 € im Jahr und somit unter 8.000€ Grundfreibetrag

Also müsste er unter dem Grundfreibetrag liegen.
Mein Tipp: Erklärung einreichen und alles angeben