Folgende Situation:
Der Ehemann ist freiwillig in der GKV krankenversichert, seine Frau ist über ihn familienversichert.
(Fall a) Ist die Ehefrau bei „ruhendem Betrieb“ (Umsatz = 0) ihres eigenen früheren Unternehmens aus Sicht der GKV selbstständig?
(Fall b) Gibt es bei Existenzgründungsvorhaben der Ehefrau eine Einkommensgrenze, bis zu der sie familienversichert bleiben kann?
Gegen die Versicherungsbeiträge kann man ja anfänglich kaum anarbeiten…
danke, dalga
Hallo,
Fall A : nein, die Familienversicherung bleibt bestehen, es
liegt keine hauptberufliche Selbständigkeit vor.
Fall B : Grundsätzlich liegt bei einer selbständigen Tätigkeit
von mehr als 400 € Einkommen oder bei mehr als 15 Std.
wöchentlich hauptberufliche Selbständigkeit vor und demnach
ist dann die Fasmilienversicherung ausgeschlossen.
Die Familienversicherung ist immer dann nicht mehr möglich, wenn mehr
als 345,00 € Einkommen erzielt wird. Besteht das Einkommen ausschliesslich auch Gehalt/Lohn kann durch den Freibetrag dieser
Betrag auf 400,00 € erhöht werden.
Gruss
Günter Czauderna