Hallo Ihr Wissenden,
folgender fiktiver Fall:
Eine Gruppe von jungen Leuten (12-20J.)tanzt Hiphop in der Freizeit.
Jetzt besteht die MÖglichkeit mit Auftritten bei diversen Veranstaltungen Geld zu verdienen. Die Frage ist nun folgende:
Müssen die jungen Leute nun ein Gewerbe anmelden, einen Verein gründen oder welche Möglichkeiten gibt es noch und welche wäre die günstigste?
Fragende Grüße
Tinchen
Muss versteuert werden.
folgender fiktiver Fall:
Eine Gruppe von jungen Leuten (12-20J.)tanzt Hiphop in der
Freizeit.
Jetzt besteht die MÖglichkeit mit Auftritten bei diversen
Veranstaltungen Geld zu verdienen. Die Frage ist nun folgende:
Müssen die jungen Leute nun ein Gewerbe anmelden,
Es handelt sich um Tanzkunst und wäre erstmal eine freiberufliche Tätigkeit. Dies erfordert keine Gewerbeanmeldung. Lediglich dem FA wird es angezeigt.
einen Verein gründen
Auch das wäre möglich. Kommt auf die Rechtsstellung der ausübenden Kunsttänzer zum Verein an.
oder welche Möglichkeiten gibt es noch und welche wäre
die günstigste?
Die günstigste ist die, wo sich Aufwand und Nutzen auswiegen. Bei ein paar Gastauftritten für eine Hand voll Gage lohnt es keine „große Sache“ draus zu machen, was z.B. die Gründung eines Vereins, wenn es ein eingetragener Verein, e.V., der Fall wäre.
Die Überschüsse müssen natürlich immer versteuert werden.
Servus,
ob Tanzdarbietungen als künstlerisch oder gewerblich beurteilt werden, hängt vom Einzelfall ab. Die ständige Rechtsprechung hebt hier darauf ab, in welchem Umfang die Darbietungen „eigenschöpferisch“ sind. Dabei werden an weniger bürgerlich-salonfähige Tänze wie HipHop im Zweifelsfall recht hohe Maßstäbe angelegt werden.
Das tut hier aber überhaupt nichts zur Sache, weil eine unterbliebene Gewerbeanmeldung in einem solchen Grenzfall nicht den Kopf kostet und weil sich das FA bei niedrigen Erträgen überhaupt nicht dafür interessiert.
Anders als schritt2 denke ich, dass die Form eines eV durchaus sinnvoll wäre, weil in der GbR, so wie sie jetzt besteht, jeder für alles haftet, was im Rahmen der Tätigkeit der GbR passieren kann. Wer immer eine Forderung gegenüber einer GbR beitreiben will, wird sich freihändig zuallererst an den Gesellschafter wenden, bei dem am leichtesten am meisten zu holen ist.
Daher: e.V. gibt bei diesem Vorhaben einen u.U. bedeutenden Schutz. Muss ja kein gemeinnütziger eV sein mit dem ganzen Trallala, das da dranhängt.
Schöne Grüße
MM