Einnahme/Überschussrechn.: Nachzahlg. Grundsteuer?

Hallo,
wie geht man bei einer Einnahme-/Überschussrechnung mit einer Nachzahlung für die Grundsteuer für mehrere Jahre um (=Betriebsausgabe anteilig für Arbeitszimmer)?
Die Nachzahlung wurde erst Anfang 2004 rückwirkend festgesetzt (weil im Jahr 2000 neu gebaut wurde) und bezahlt.

a) Gesamte Nachzahlung für die Jahre 2000 bis 2003 komplett in 2004 als Betriebsausgabe ansetzen (Geldfluss fand ja auch erst in 2004 statt)?
oder
b) Die Beträge für die Jahre 2000 bis 2003 jeweils nachträglich in die jeweiligen Betriebsausgaben einbeziehen und die Steuerbescheide nachträglich ändern lassen?

Oder kann ich da frei wählen, wie ich es mache?

Gruß
Werner

a) Gesamte Nachzahlung für die Jahre 2000 bis 2003 komplett in
2004 als Betriebsausgabe ansetzen (Geldfluss fand ja auch erst
in 2004 statt)?

hi werner,

genau so ist es. abfluss 2004 --> betriebsausgabe (wenn dem grunde nach gegeben) auch in 2004!

mfg vom

showbee

Danke.
Das Problem ist nur, dass diese Tätigkeit (als Gewerbe angemeldet), die meine Frau nebenbei betreibt, seit 2002 nicht mehr floriert (2002 Minus gemacht und 2003 wird´s n sattes Minus mit fast keinem Auftrag mehr). Es kann sein, dass das FA mit Liebhaberei kommt und ich den Laden nachträglich Ende 2003 sozusagen schließen muss…
Fällt dann diese dicke Nachzahlung in 2004 unter den Tisch?
Wär ja blöd, oder?

Gruß
Werner

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Es kann sein, dass das FA
mit Liebhaberei kommt und ich den Laden nachträglich Ende 2003
sozusagen schließen muss…
Fällt dann diese dicke Nachzahlung in 2004 unter den Tisch?

Anteilige GrdSt fürs Arbeitszimmer und „dicke Nachzahlung“… Wie dem auch sei, im Prinzip müsstest Du bei Betriebsaufgabe eine Schlußbilanz aufstellen. Dort wäre die Nachzahlung enthalten.

OK, OK… der Anteil für´s Arbeitszimmer sind nur ein paar Hundert Euro…
Für den einen ist´s viel Geld, für den anderen Peanuts :wink:

Aber danke für die Antwort.

Gruß
Werner

Anteilige GrdSt fürs Arbeitszimmer und „dicke Nachzahlung“…
Wie dem auch sei, im Prinzip müsstest Du bei Betriebsaufgabe
eine Schlußbilanz aufstellen. Dort wäre die Nachzahlung
enthalten.

Hallo Werner,

entscheidend für die Abgrenzung Gewerbebetrieb/Liebhaberei ist die Gewinnerzielungsabsicht. Es gibt hierzu eine Menge Differenzierungen und Einzelentscheidungen, aber dieses Prinzip wird nicht durchbrochen.

Heißt:

Erstmal spricht das folgerichtige Handeln - Aufträge gehen dauerhaft zurück - Betriebsaufgabe - für sich allein noch nicht für Liebhaberei. Wenn jetzt noch gezeigt werden kann, dass die Entwicklung vom ursprünglichen Plan abweicht und nicht vorhersehbar war, und dazu noch das Unternehmen zeitweise tragfähig gearbeitet hat, ist die Gewinnerzielungsabsicht wohl ausreichend belegt.

Noch am Rande zur Frage Schlussbilanz bei Betriebsaufgabe: In Fällen, wo im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe keine Vermögensgegenstände mehr da waren und keine Verbindlichkeiten aus dem aufgegebenen Betrieb existiert haben, kann es interessant sein, dem veranlagenden Sachbearbeiter eine Vereinfachung vorzuschlagen. Besonders wenn vorher Überschuss-gerechnet worden ist, so dass eine Eröffnungsbilanz per 1.1. des Aufgabejahrs, eine Ermittlung des Gewinnes/Verlustes aus Übergang zur Bilanzierung, und per Betriebsaufgabe eine Schlussbilanz ohne Werte notwendig wäre, kann man die Alternative Überschussrechnung auch für das Aufgabejahr, ergänzt durch die schriftliche Versicherung, dass per Ende Aufgabejahr weder Vermögensgegenstände noch Verbindlichkeiten vorgelegen haben, mit einiger Aussicht auf Erfolg vorschlagen. Das setzt allerdings voraus, dass auch auf der Ebene Umsatzsteuer nach dem Ende des Aufgabejahrs nichts mehr passiert.

Schöne Grüße

MM