Einnahme Überschußrechnung Forderungsverluste

Hallo,
Stellt euch ein kleines Dienstleistungsunternehmen vor.
Zur Gewinnermittlung wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht.
Die letzten 2 Jahre sind Zwei Kunden in Insolvenz gegangen, und stellt euch vor es würde ein Verlust = unbezahlte Rechnungen von ca. 12.000,-- Euro/netto anfallen.
Keine Warenlieferungen nur "Arbeitszeit Dienstleistung "
Die Rechnungen und Vorsteuer sind natürlich auch noch nicht in die Gewinnermittlung eingeflossen, es hätte ja auch kein Geld geben.
Aber kann der Dienstleiter den Betrag im nächsten Jahr als Verlust buchen bzw. einfließen lassen. (Natürlich ohne VSt. ) Es würden ja einige unbezahlte Stunden zusammenkommen, könnte er damit wenigstens seine Steuerlast mindern?
Lohnkosten für Mitarbeiter wären auch nicht angefallen.

Danke für eine Antwort

Aber kann der Dienstleiter den Betrag im nächsten Jahr als Verlust buchen

Nein, wenn man EÜR macht, dann berücksichtigt man nur tatsächlich geflossenes Geld. Geld, das nicht kommt, wird auch nicht berücksichtigt (wenn man bilanziert, sieht das anders aus).

Danke für die prommte Antwort, ich habe es mir schon fast gedacht.
Angenohmmen dieses Jahr entscheide ich mich eine Bilanz zu machen.
Kann mann den Verlust dann aus den Vorjahren mitnehmen ?

Nein.

Angenommen, dieses Jahr entscheide ich mich, eine Bilanz zu
machen.
Kann man den Verlust dann aus den Vorjahren mitnehmen?

Nein.

Grund:
In der Überleitungsrechnung von EÜR zu Bilanz müßten die Forderungen gewinnwirksam erfaßt werden, um sie dann in der Bilanz wieder vollständig abzuschreiben. Das ist also plus minus 0,00.

Aber was ist mit den entsprechenden Eingangsrechnungen? Dazu wurde geschrieben, daß die Vorsteuer nicht angerechnet wurde? Wieso denn nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald