Hallo,
Stellt euch ein kleines Dienstleistungsunternehmen vor.
Zur Gewinnermittlung wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht.
Die letzten 2 Jahre sind Zwei Kunden in Insolvenz gegangen, und stellt euch vor es würde ein Verlust = unbezahlte Rechnungen von ca. 12.000,-- Euro/netto anfallen.
Keine Warenlieferungen nur "Arbeitszeit Dienstleistung "
Die Rechnungen und Vorsteuer sind natürlich auch noch nicht in die Gewinnermittlung eingeflossen, es hätte ja auch kein Geld geben.
Aber kann der Dienstleiter den Betrag im nächsten Jahr als Verlust buchen bzw. einfließen lassen. (Natürlich ohne VSt. ) Es würden ja einige unbezahlte Stunden zusammenkommen, könnte er damit wenigstens seine Steuerlast mindern?
Lohnkosten für Mitarbeiter wären auch nicht angefallen.
Danke für eine Antwort