Folgende Frage:
Jemand spielt sechs bis siebenmal im Kirchenorchester mit und bekommt für diese Tätigkeit pro Auftritt zwischen 50 und 80,- Euro.
Müssen diese Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wenn ja wo?
Folgende Frage:
Jemand spielt sechs bis siebenmal im Kirchenorchester mit und bekommt für diese Tätigkeit pro Auftritt zwischen 50 und 80,- Euro.
Müssen diese Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wenn ja wo?
Hallo,
Anlage N, Zeile 26, sofern von den Einnahmen keine Steuern abgeführt wurden.
Gruß !
Prinzipiell ist das Einkommen aus Selbständigkeit. Jedoch ist das bei diesem Betrag von maximal 7 x 80 € = 560 € zu vernachlässigen. Soweit ich informiert bin, sind sonstige Einkünfte bis zu 256 Euro/Jahr soweiso frei:
Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG: Die Freigrenze beträgt 256 Euro im Kalenderjahr.
Oder falls das ganze als Übungsleiterpauschale angesehen werden kann noch mehr:
Übungsleiterpauschale: Pauschbetrag 2.400 Euro. Einnahmen für nebenberufliche Tätigkeiten bis 720 Euro steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist allerdings ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 oder 26 EStG gewährt wird (mehr …).
Quelle: http://www.akademie.de/wissen/steuerliche-freigrenze…
Formell müsste man die Einkünfte angeben, jedoch könnte man dann im Gegenzug alle Aufwendungen, die dafür nötig sind (z.B. Unterrichtstunden, Proberaummiete, Fahrkosten, Instrument, Noten, CD’s, etc.) dem entgegensetzen, sodass vermutlich ein Verlust übrig bleibt, den das FA dann, wenn das längerfristig der Fall ist, nicht mehr anerkennen und als Liebhaberei einstufen würde. Daher halte ich es persönlich für unkritisch, die aussen vor zu lassen.
Viele Grüsse
Free
Hallo,
die Tätigkeit als Hobbymusiker ist eine freiberufliche Tätigkeit (Künstler).
Für freiberufliche Tätigkeiten gibt es m. E. keinen Grundfreibetrag oder ähnliches, so dass der Gewinn zu versteuern ist.
Rechnen wir mal mit 5 Auftritten à 80 EUR = 400 EUR. Das sind die Einnahmen.
Gegenzurechnen sind die Kosten (z. B. Fahrtkosten zu den Konzerten).
5 Termine jeweils in 15 km Entfernung = 5*(15km+15km)*0,30ct = 45 EUR.
Oder z. B. die Kosten für die Wartung des Instruments, wenn sie in dem Kalenderjahr angefallen sind.
Als steuerlich relevanter Gewinn bleiben dann 400 EUR - 45 EUR = 355 EUR.
Dieser Gewinn wird in Anlage S in Zeile 4 („Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit“) eingetragen.
Viele Grüße
tinastar
Es liegt hier keine regelmäßige Tätigkeit
vor. Somit fallen die Einnahmen unter die Begünstigung. Der Monatsdurchschnitt
liegt unter 30 €, somit fallen meines erachtens keine Steuern bzw. Pauschal-
versteuerung an. Man muss diese Einnahmen somit nicht in der Steuer-
erklärung angeben. Auch liegt der Be-
trag unter dem Freibetrag für eine
Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr.
26 a ESTG.
Gruß tilgba
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die 6 bis 7 Auftritte jährlich sind…
Dann gilt: Hobbyeinnahmen sind eben Hobby und müssen nicht versteuert werden, da es an der sog. Einkommenserzielungsabsicht fehlt.
Grüße,
Bea