Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich stelle auf mehreren Websites Videos zur Verfügung, aus deren Verkauf ich eine Provision von 25 % erziele.
Durchschnittlich liegen die Einnahmen zwischen 800,00 € und 1000,00 € im Monat.
Wie sieht es nun steuerrechtlich aus?
Reicht es die Einnahmen mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben, oder sollte ich lieber ein Kleinstgewerbe anmelden?
Wie sehe es bei einem Kleinstunternehmen mit der Umsatzsteuer aus, da einige die Umsatzsteuer bereits einbehalten und manche diese mit auszahlen.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für Ihre Mühe!
Liebe Grüße
Es muss eine steuerliche Anmeldung gemacht werden in der Angaben wie z.b. Art der Tätigkeit, Einnahmen, Gewinn usw. angegeben werden). Dort ist auch der Punkt Kleinunternehmerregelung zu finden. NAch den von Ihnen gemachten Angaben ergibt es Sinn, diese UMSATZSTEUERLICHE Regelung anzuwenden. Dann sind auch keine monatlichen Umsatzsteuzer-Voranmeldungen einzureichen.
Ganz wichtig. Wenn Sie als Kleinunternehmer eine Rechnung schreiben, darf diese keine Umsatusteuer offen ausweisen.
Die Rechnung muss derart aussehen:
Rechnungbetrag EUR 100,00
Keine Umsatzsteuerausweis (§ 19 UStG).
Zur USt gibt es noch vieles zu sagen, aber das würde zu weit führen.
DAnn gibt es noch die Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb anzugeben. Es ist eine Gewinnermittlung zu erstellen (Einnahmen abzüglich Ausgaben, z.B. Telefon, Bürobedarf. Abschreibungen usw.) Und der GEWINN ist der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wenn Sie „nur“ dieses Gewerbe machen und keine weiteren Einkünfte haben, wird die Einkommensteuer vermutlich nur wenige hundert Euro betragen.
Wenn Sie mehr wissen wollen, fragen Sie einfach weiter.
Viele Grüße aus Berlin.
Dirk
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich stelle auf mehreren Websites Videos zur Verfügung, aus
deren Verkauf ich eine Provision von 25 % erziele.
Durchschnittlich liegen die Einnahmen zwischen 800,00 € und
1000,00 € im Monat.
Wie sieht es nun steuerrechtlich aus?:
Das sind ganz eindeutig Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Einkommensteuergesetz, die in der Steuererklärung anzugeben sind.
Reicht es die Einnahmen mit der jährlichen
Einkommenssteuererklärung anzugeben, oder sollte ich lieber
ein Kleinstgewerbe anmelden?:
zweimal ja!
Man kann ein Gewerbe angemeldet haben und trotzdem die Einnahmen nur einmal jährlich angeben.
Das Gewerbe wird immer gleich angemeldet, eine Unterscheidung in Groß-, nornal-, mittel-, kleingewerbe gibt es nicht.
Wie sehe es bei einem Kleinstunternehmen mit der Umsatzsteuer
aus, da einige die Umsatzsteuer bereits einbehalten und manche
diese mit auszahlen.:
Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer ist man auf Antrag beim Finanzamt, wenn der Jahresumsatz 17.500 Euro nicht übersteigt.
Wenn bereits Kunden Umsatzsteuer bezahlt haben, so müssen entweder diese Rechnungen berichtigt werden oder die in Rechnung getsellte Umsatzsteuer muss trotzdem beim Finanzamt abgeführt werden.
Gruß
Lawrence
Ich danke sehr für die rasche Antwort, das hat mir schonmal geholfen.
Zu dem Satz:
Wenn bereits Kunden Umsatzsteuer bezahlt haben, so müssen entweder diese Rechnungen berichtigt werden oder die in Rechnung getsellte Umsatzsteuer muss trotzdem beim Finanzamt abgeführt werden.
Es handelt sich hierbei um Gutschriften.
Dort steht zum Beispiel:
Umsatz: 500 €
Darin enthaltene MwSt 19%: 79,83 €
Ausgezahlter Betrag: 420,17 €
Und darunter steht der Satz:
Die MwSt. wurde bereits an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Wenn ich es richtig verstehe muss ich dann nicht mehr die USt angeben? Sondern nur die 420,17 die ich tatsächlich ausgezahlt bekommen habe? Oder doch die 500 €?
Aber trotzdem nochmals vielen Dank für die bisherige Antwort.
Liebe Grüße
Hallo,
und danke erstmal für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Das hat mir erstmal weitergeholfen. Sollte ich noch eine Frage haben, komme ich gerne auf Sie zurück!
Liebe Grüße
Der Gewinn ist immer jährlich anzugeben.
Kleinunternehmer im UST Sinne ist nur empfehlenswert,
wenn Ihr Rechnungsempfänger Privatkunde ist und somit
nicht vorsteuerabzugsfähig ist.
Gruß
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich stelle auf mehreren Websites Videos zur Verfügung,
aus
deren Verkauf ich eine Provision von 25 % erziele.
Durchschnittlich liegen die Einnahmen zwischen 800,00
€ und
1000,00 € im Monat.
Wie sieht es nun steuerrechtlich aus?
Reicht es die Einnahmen mit der jährlichen
Einkommenssteuererklärung anzugeben, oder sollte ich
lieber
ein Kleinstgewerbe anmelden?
Wie sehe es bei einem Kleinstunternehmen mit der
Umsatzsteuer
aus, da einige die Umsatzsteuer bereits einbehalten
und manche
diese mit auszahlen.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für Ihre Mühe!
Liebe Grüße