Einnahmen aus Depotverwaltung

Hallo,
ich bin bereits seit einigen Jahren im Bereich EDV selbständig und darüber auch umsatzsteuerpflichtig. Ein Kunde von mir hat mich jetzt darum gebeten (ganz sachfremd zu meiner eigentlichen Tätigkeit)sein Aktiendepot zu verwalten und mich mit 20% Gewinnbeteiligung zu vergüten. Ich kam übrigens zu der Ehre weil ich mich privat sehr intensiv mit diesem Gebiet beschäftige und besagter Kunde über eine gemeinsame Freundin davon erfuhr.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher wie ich dieses Geld versteuern soll. Theoretisch würde ich es wie eine normale Betriebseinnahme behandeln und deshalb 19% ans Finanzamt abführen. Weiss vielleicht jemand ob es eine Möglichkeit gibt mir die 19% Umsatzsteuer zu ersparen? Ist solch eine Finanzdienstleistung eventuell umsatzsteuerbefreit oder gibt es vielleicht irgendetwas anderes in diesem Zusammenhang zu bedenken?
Vielen Dank für eure Antworten. Viele Grüße
Michael

Hallo, Ein Kunde von mir hat
mich jetzt darum gebeten (ganz sachfremd zu meiner
eigentlichen Tätigkeit)sein Aktiendepot zu verwalten und mich
mit 20% Gewinnbeteiligung zu vergüten.
Ist solch eine
Finanzdienstleistung eventuell umsatzsteuerbefreit oder gibt
es vielleicht irgendetwas anderes in diesem Zusammenhang zu
bedenken?

N’abend!
Es fehlt eigentlich nur eine Kleinigkeit. Hab mal gelesen, dass Du mit Peche eine von der BaFin erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach §1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 betreibst!
Das wird dann aufwändig, nervtötend und teuer.

Frank Wilke

Hallo,

Es fehlt eigentlich nur eine Kleinigkeit. Hab mal gelesen,
dass Du mit Peche eine von der BaFin erlaubnispflichtige
Finanzdienstleistung nach §1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 betreibst!
Das wird dann aufwändig, nervtötend und teuer.

die Gefahr sehe ich als sehr groß an. Wenn Du Dich für Deine Oma um deren Depot kümmerst, dann ist das aus Sicht der Behörde noch OK.
Aber sowie Du das erwerbsmäßig machst, brauchst Du eine Zulassung nach KWG. Das bringt ab 50.000 euro jährliche Kosten mit sich.
Ob das Sinn macht?

Mal davon abgehesen:
Wir leben halt in Reguliertland. Wenn also auf Deiner Gewerbeanmeldung EDV-Dienstleistungen stehen, dann ist das sicher nicht so einfach anerkannt, wenn Du nun eine Performance-Gebühr für Vermögensvewaltung in Rechnung stellst.
Welcher deutsche Beamte soll das verstehen??? Da sind die Schwierigkeiten wohl vorprogrammiert.

Zum steuerlichen:
von der USt befreit sind nur Kosten, die direkt mit dem Kauf eines Wertpapiers zusammenhängen. Also bei Fonds z.B. Provisionen aus dem Ausgabeaufschlag. Eine Performance hat nicht direkt was mit dem Kauf zu tun, also ist die Märchensteuer fällig.

Ich weiß ja nicht, um welche Summe es hier geht, aber vielleicht lässt sich das auch regeln, wenn Du Dich mal zu nem leckeren Essen einladen lässt?

Viele Grüße und gute Performance wünscht der Money-Schorsch

Vielen Dank erst einmal für eure schnellen Antworten,

[entfernt]
Was die ganze Geschichte mit der Zulassung nach KWG angeht, würde ich mich sehr gerne informieren. Wisst ihr an wen ich mich da wenden muss. Muss man da eine Qualifikation nachweisen um solch ein „Geschäft“ gewerblich zu betreiben? Vielen Dank für eure Mühe,

Michael

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[entfernt]
*schauder*

Was die ganze Geschichte mit der Zulassung nach KWG angeht,
würde ich mich sehr gerne informieren. Wisst ihr an wen ich
mich da wenden muss.

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Frank Wilke