Einnahmen aus der USA

Also nehmen wir mal an „Unternehmen Germany A“ bekommt 1000 Dollar von „Unternehmen USA“ Netto.

„Unternehmen Germany A“ hat ein Vertrag mit „Unternehmen Germany B“ in dem steht, das 30% der Einnahmen von USA einbehalten werden und 70% überwiesen!

Also bei der obigen Summe 300 Dollar an Germany A und 700 Dollar an Germany B.

Wie erfolgt hier die Abrechnung wenn Germany A von USA eine Gutschrift bekommt!

Können hier die 700 Dollar von Germany A an Germany B Netto überwiesen via Gutschrift oder muss diese Gutschrift auch eine Umsatzsteuer beinhalten? Es handelt sich ja um eine Splittung der Einnahmen?

Sollte nähmlich ein UmSt. berrechnet werden bekommt Germany A 1000 Dollar muss aber 700 Dollar plus USt überweisen?!?!

Bitte um kurze Hilfestellung

Servus Stephan,

zur Beurteilung eines Sachverhaltes aus der Umsatzsteuer muss man immer wissen, durch welche Leistung genau der Umsatz bewirkt wird. Wenn es sich um eine Lieferung handelt, muss man wissen, von wo nach wo die Lieferung geht. Wenn es sich um eine sonstige Leistung handelt, muss man wissen, wo der Empfänger der Leistung sitzt und ob er Unternehmer ist oder Endverbraucher.

Und im vorliegenden Fall muss man auch noch wissen, wie genau die beiden Unternehmen miteinander verbunden sind (z.B.: ist der Betrag, den der deutsche Unternehmer bekommt, eine Provision? Arbeiten die beiden Unternehmen als GbR, OHG - oder die jeweiligen US-Pendants zusammen?).

Mit diesen Angaben lässt sich der Fall bearbeiten - mach Dir erstmal einen Feiertag!

Schöne Grüße - schöne Weihnachtstage!

MM

Also Martin, gehen wir davon aus, dass es sich um Software handelt; genauer Onlinegames! Das Amerikanische Unternehmen ist Onlineportal, der die Spiele seinen User zur Nutzung bereitstellt mit Sitz in der USA.

Die beide deutschen Unternehmen sind arbeiten öfters zusammen aber sind unabhängige Unternehmer.

Unternehmen Germany A hat alle Verträge mit Unternehmen USA getätigt und bekommt das Geld überwiesen.

Germany A hat mit Germany B vertraglich festgemacht, das 30% der Einnahmen an A gehen und 70% an B, da dieser der Entwickler der Software ist und A diese nur vertreibt.

Hoffe das reicht :wink:

Servus,

also:

B (Deutschland) hat eine Software entwickelt und überlässt das Nutzungsrecht Kunden, die keine Unternehmer sind. Ort seiner Leistung ist Deutschland, wo er sein Unternehmen betreibt.

Damit die Software vom Entwickler B bis zu den Kunden kommt, erbringen zwei weitere Unternehmer Leistungen an B:

Der Internet-Portalanbieter US und der Vermittler A (Deutschland).

US bietet die Software vermutlich im Namen und auf Rechnung von B an und behält für sich dafür eine Art Provision ein. Seine Leistung ist eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung, Ort der Leistung da, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, also D. Die USt auf diese Leistung schuldet B, gleichzeitig kann er sie als Vorsteuer abziehen. Schön für US, dass er mit alteuropäischer USt nichts machen muss, Amerikaner neigen zu einer Mischung aus Schwäche- und Tobsuchtsanfällen, wenn sie damit konfrontiert werden.

Der Umsatz von B, der in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist, entspricht der Summe (erhaltener Geldbetrag + Provision für A + Provision für US). B muss beide Provisionsbeträge kennen, damit er die USt, die er schuldet, richtig berechnen und abführen kann.

Ort der Vermittlungsleistung, die A an B erbringt, ist der Ort der vermittelten Leistung, also wieder Deutschland.

Damit fakturiert A an B die durch ihn einbehaltenen 30% einschließlich USt. Der USt-Betrag ist für B abziehbare Vorsteuer.

Schöne Grüße

MM

Echt gut Martin!

Wenn ich mal ein USt-Problem habe, frage ich nur Dich - da fällt mir ein, ich habe zwar kein Problem (das dürfen wir hier ja sowieso nicht lösen …) aber bin vor längerem über eine interessante Frage gestolpert - siehe separates Posting.

Schön für US, dass er mit alteuropäischer
USt nichts machen muss, Amerikaner neigen zu einer Mischung
aus Schwäche- und Tobsuchtsanfällen, wenn sie damit
konfrontiert werden.

Ich dachte immer die VAT wäre das US-Pendant zu unser MwSt?

Gruß Conrad