Einnahmen aus Europa

Hallo zusammen,

nehmen wir an ein bisher noch tätiger Kleinunternehmer hat von europäischne und amerikanischen Partnerprogrammen Einnahmen bezogen. Die Auszahlung erfolgte wie gehabt über Cheque und die EÜR wurde anhand der umgerechneten Euro Beträge auf dem Konto in die Einkommenssteuererklärung eingetragen.

Nun übersteigen die Einnahmen den Umsatzgrenze eines Kleinunternehmers, so dass er aus diesem Status herausfällt. Für die amerikanischen Einnahmen muss weiterhin keine Steuer bezahlt werden, bei den europäischen jedoch ist sich der Kleinunternehmer unklar.

Müsste das Partnerprogramm aus Europa (London) also die Umsatzsteuer ausweisen, so dass der Gewerbetreibende diese in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen kann?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Marler

Servus,

Für die amerikanischen Einnahmen muss weiterhin keine Steuer
bezahlt werden,

doch. Sie sind betreffend USt nicht steuerbar, aber die Einkünfte unterliegen der deutschen ESt, und der Gewerbeertrag daraus der deutschen GewSt.

Müsste das Partnerprogramm aus Europa (London) also die
Umsatzsteuer ausweisen, so dass der Gewerbetreibende diese in
der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen kann?

Ort der Leistung ist UK, Empfänger der Leistung schuldet die VAT, der Umsatz unterliegt nicht der deutschen USt. Für ESt und GewSt siehe oben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

mich überrascht Deine Antwort. Ich habe nämlich nicht mal verstanden, um was für Leistungen es sich handelt und kann daher den Ort der Leistung gar nicht bestimmen…

Servus,

„Partnerprogramme“ bezahlen Geld dafür, dass jemand auf seiner Homepage einen Link zu irgendwelchen anderen (kommerziellen) HPs setzt, respektive dafür, dass die Links von Besuchern der Homepage angeklickt werden.

Es handelt sich also um auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen, die der Werbung dienen: Doppelt genäht hält besser, es geht in jedem Fall um § 3a Abs 3 iVm Abs 4 UStG, Ort der Leistung ist da, wo der Empfänger der Leistung (in jedem Fall ein Unternehmer, weil sonst keiner Geld für das Verlinken bezahlt; ggf. auch die „Partnerprogramm“-Agentur selber) sein Unternehmen betreibt.

Schöne Grüße

MM