Hallo,
aus der Kindergeldbroschüre der Familienkasse wird mir nicht ganz
klar, ob Zinsen (Einnahmen aus Kapitalvermögen) als Einkünfte/Bezüge
zählen oder nicht.
Soweit ich es verstanden habe, zählen Zinsen bis zur Höhe des
Sparer-Freibetrags als Bezüge und Zinsen, die besteuert werden müssen
(also, die die nicht mehr im Sparer-Freibetrag enthalten sind) als
Einkünfte.
Sehe ich das richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe!