Einnahmen aus Kapitalvermögen und Kindergeld

Hallo,

aus der Kindergeldbroschüre der Familienkasse wird mir nicht ganz
klar, ob Zinsen (Einnahmen aus Kapitalvermögen) als Einkünfte/Bezüge
zählen oder nicht.

Soweit ich es verstanden habe, zählen Zinsen bis zur Höhe des
Sparer-Freibetrags als Bezüge und Zinsen, die besteuert werden müssen
(also, die die nicht mehr im Sparer-Freibetrag enthalten sind) als
Einkünfte.

Sehe ich das richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!

ob Zinsen (Einnahmen aus Kapitalvermögen) als
Einkünfte/Bezüge zählen oder nicht.

Sie zählen mit.

Soweit ich es verstanden habe, zählen Zinsen bis zur Höhe des
Sparer-Freibetrags als Bezüge
und Zinsen, die besteuert werden müssen
(also, die die nicht mehr im Sparer-Freibetrag enthalten sind)
als Einkünfte.

Stimmt.

Mehr Infos und Links zum Kindergeld: www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Gruß JoKu