Einnahmen aus Verkauf Erbanteil versteuern?

Angenommen, ein Vater stirbt, 4 Söhne erben als Erbengemeinschaft. Das Erbe ist aber nicht so hoch, als das Erbschaftsteuer anfallen würde. Nun übernimmt einer der Söhne das gesamte Erbe (Immobilienbesitz) und zahlt die anderen 3 mit jeweils 25.000€ aus. Müsste man diese 25000€ als Einnahmen versteuern?
MfG

Die Einnahme aus der Erbauseinandersetzung ist wie ein Verkaufserlös zu betrachten. Der Verkauf eines Autos oder Sofas ist auch nicht zu versteuern. Erst die Zinsen daraus würden in eine Versteuerung münden (Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Wenn Erbschaftssteuer angefallen wäre, könnte keine 2. Steuer aus dem Erbanteil anfallen. Er ist und bleibt auch bei der Erbauseinandersetzung steuerfrei.

Servus,

als Einnahmen jedenfalls nicht - es kann aber Fälle geben, in denen der Gewinn aus der Veräußerung (= Erlös minus Buchwert) zu versteuern ist.

Das wäre dann der Fall, wenn die geerbten Grundstücke zu einem Betriebsvermögen gehört haben, aber auch dann, wenn die Dauer zwischen Anschaffung/Herstellung und Veräußerung (Besitz des Erblassers und Besitz des Erben zusammengerechnet) bei Fremdvermietung nicht mehr als zehn Jahre betragen hat.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Aber evtl „Privates Veräußerungsgeschäft“:
Siehe auch § 22 Nummer 2 EStG (Einkommensteuergesetz) und § 23 Absatz 1 Nummer 1 sowie § 23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 EStG.