Einnahmen aus Vermietung - Werbungskosten - Teil 2

Hallo zusammen,
aufgrund meiner Frage unten bin ich auf das folgende Szenario gekommen, es ist zwar recht hypothetisch, aber zum einen sollen die Fragen ja eh so sein und zum anderen ergibt sich daraus ein Vergleichbarkeit.

Die fast identischen Familien A und B leben beide im Städtchen Z. Dort bauen/kaufen sie jeweils ein Haus, da sie ja so identisch sind kosten beide Häuser das gleiche. Ebenfalls sei ihre finanzielle Situation so identisch, dass beide zum gleichen Zeitpunkt jeweils ihr Haus abgezahlt hätten. Genau zu diesem Zeitpunkt muss (oder will) Familie A ins Städtchen Y ziehen (jedenfalls ändere sich nichts an ihrer finanziellen Situation). Dort kaufen/bauen sie ein neues Haus, dass alte (in Z) vermieten sie. Familie B weiss nicht wohin mit ihrem Geld und kauft/baut ebenfalls ein neues Haus, natürlich auch in Y (wer hätt´s geahnt, es kostet genau so viel wie das von Familie A) und vermietet dieses.

Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass Familie B die Finanzierungskosten des Hauses in Y zu den Werbungskosten hinzurechnen kann (und damit ihre Steuerlast senken), Familie A aber nicht? Oder habe ich irgendwas übersehen bzw. kann mir jemand den Gedanken hinter dieser ungleich Behandlung erklären?

Danke schon mal

Raul

Kann es sein, dass die Selbstnutzung eines Wohneigentums - nunmal anders steuerlich behandelt wird, als die Vermietung oder Verpachtung?

Es scheint so - zu sein.

Mfg
Rainer

Hallo Eigennutz,
natürlich wird die Selbstnutzung steuerlich anders behandelt als die Vermietung.
Genau darum ging es mir ja in meinem Beispiel, beide Familien haben ein Objekt, dass sie selbst nutzen und eines, dass Sie vermieten. Trotzdem werden sie, nach meinem Verständis, unterschiedlich steuerlich behandelt. Grundsätzlich wollte ich einfach mal wissen, ob ich den Sachverhalt richtig interpretiere und dann, sozusagen als Bonbon wissen, ob mir jemand erklären kann warum dies so ist, bzw. ob es dazu eine spezielle Historie gibt.

Raul

Hallo Raul!

Ganz einfach: Wenn Ausgaben in Zusammenhang stehen mit steuerpflichtigen Einnahme sind die Ausgaben als Werbungskosten (WK) bzw. Betriebsausgaben (BA) abzugsfähig.

Familie a hat sich Geld geliehen und damit ein Haus gebaut, das selbst bewohnt wird, ergo: keine steuerpfl. Einnahmen -> kein WK- bzw. BA-Abzug.

Familie b hat sich Geld geliehen und damit ein Haus gebaut, das vermietet wird, ergo: steuerpfl. Einnahmen (Miete) -> WK- bzw. BA-Abzug.

gruß

derschwede77