Einnahmen Ausland aus künstlerischer Tätigkeit

Liebe/-r Experte/-in,
bin als Musikerin tätig und trete dabei auch im europäischen Ausland auf. Verträge werden mit den Veranstaltern im jeweiligen Land (etwa Österreich, Frankreich) geschlossen. Alle betroffenen Länder haben ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit Deutschland.

Zum Thema Ust. ist mir alles klar, aber ich habe eine Frage zur Einkommensteuer.

Ich erhalte eine Netto-Gage und die Veranstalter führen im betroffenen Land (z.B. Österreich oder Frankreich) eigenverantwortlich Steuern ab.
In unseren Gastspiel-Verträgen steht, dass der Veranstalter die Gagen in seinem Heimatland versteuert (laut DBA).
Somit wären diese Einkünfte doch in Deutschland einkommensteuer-frei (das erklärt man mir zumindest im Kommentar zu der Anlage AUS / Est-Erklärung).
So hat mir das auch meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt erklärt.

Die Auslandsabteilung vom Finanzamt erkärt mir aber nun, dass diese Beträge hier ganz normal versteuert werden müssen. Wir könnten uns jedoch die bereits vom Veranstalter abgeführte Steuer anrechnen lassen. Dies ist aber für uns nicht durchführbar, da kein Veranstalter uns gegenüber erklären wird, wieviel Steuern er abgeführt hat und in unseren Verträgen ja nur Netto-Gagen auftreten.

Was stimmt denn nun?
Die haben es geschafft mich total zu verwirren.

Falls sich jemand in diesem Bereich auskennt, wäre ich für eine Auskunft (gerne mit Verweis auf den entsprechenden Passus im Steuuerrecht) dankbar.

Vielen Dank im Voraus

DasBingerl

Hallo,

dies ist eine frage für den stberater - deshalb hier nur meine private meinung.
Wenn sie eine NETTOgage erhalten, heisst dies wohl, dass sie im ausland von den steuern freigestellt sind.
Ihre steuerpflicht in D bleibt davon unberührt - also müssten sie hier versteuern (ESt).

mfg ignaz

Hallo,

da muss ich mal recherchieren. Ich meine noch irgendwo Unterlagen zu diesem Thema zu haben.

Ich melde mich noch mal.

Gruß
Ralf

Sorry, ich bin z. Zt. auf Reisen und kann hier nur ein wenig pauschal antworten: nach meinem Kenntnisstand ist die zweite Version richtig (die mit der Gegenrechnung). Es ist aber wohl auch noch so, dass es Ausnahmereglungen gibt (mit einzelnen Ländern, trotz Doppelbesteuerungsabkommen), die ich leider nicht kenne. Da ich z. Zt. nicht richtig recherchieren kann, muss es hier leider bei der etwas dürftigen Antwort bleiben. Ein Tipp: mal in den Schweizer bzw. österreichischen Steuergesetzen forschen, da braucht man keine Übersetzung.
HG Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

bin als Musikerin tätig und trete dabei auch im europäischen
Ausland auf. Verträge werden mit den Veranstaltern im
jeweiligen Land (etwa Österreich, Frankreich) geschlossen.
Alle betroffenen Länder haben ein DBA
(Doppelbesteuerungsabkommen) mit Deutschland.

Frage
zur Einkommensteuer.

Ich erhalte eine Netto-Gage und die Veranstalter führen im
betroffenen Land (z.B. Österreich oder Frankreich)
eigenverantwortlich Steuern ab.

In unseren Gastspiel-Verträgen steht, dass der Veranstalter
die Gagen in seinem Heimatland versteuert (laut DBA).

Somit wären diese Einkünfte doch in Deutschland
einkommensteuer-frei (das erklärt man mir zumindest im
Kommentar zu der Anlage AUS / Est-Erklärung).

So hat mir das auch meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt
erklärt.

Die Auslandsabteilung vom Finanzamt erkärt mir aber nun, dass
diese Beträge hier ganz normal versteuert werden müssen. Wir
könnten uns jedoch die bereits vom Veranstalter abgeführte
Steuer anrechnen lassen. Dies ist aber für uns nicht
durchführbar, da kein Veranstalter uns gegenüber erklären
wird, wieviel Steuern er abgeführt hat und in unseren
Verträgen ja nur Netto-Gagen auftreten.

Was stimmt denn nun?

Die haben es geschafft mich total zu verwirren.

Falls sich jemand in diesem Bereich auskennt, wäre ich für
eine Auskunft (gerne mit Verweis auf den entsprechenden Passus
im Steuuerrecht) dankbar.

Vielen Dank im Voraus

DasBingerl