Liebe/-r Experte/-in,
bin als Musikerin tätig und trete dabei auch im europäischen Ausland auf. Verträge werden mit den Veranstaltern im jeweiligen Land (etwa Österreich, Frankreich) geschlossen. Alle betroffenen Länder haben ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit Deutschland.
Zum Thema Ust. ist mir alles klar, aber ich habe eine Frage zur Einkommensteuer.
Ich erhalte eine Netto-Gage und die Veranstalter führen im betroffenen Land (z.B. Österreich oder Frankreich) eigenverantwortlich Steuern ab.
In unseren Gastspiel-Verträgen steht, dass der Veranstalter die Gagen in seinem Heimatland versteuert (laut DBA).
Somit wären diese Einkünfte doch in Deutschland einkommensteuer-frei (das erklärt man mir zumindest im Kommentar zu der Anlage AUS / Est-Erklärung).
So hat mir das auch meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt erklärt.
Die Auslandsabteilung vom Finanzamt erkärt mir aber nun, dass diese Beträge hier ganz normal versteuert werden müssen. Wir könnten uns jedoch die bereits vom Veranstalter abgeführte Steuer anrechnen lassen. Dies ist aber für uns nicht durchführbar, da kein Veranstalter uns gegenüber erklären wird, wieviel Steuern er abgeführt hat und in unseren Verträgen ja nur Netto-Gagen auftreten.
Was stimmt denn nun?
Die haben es geschafft mich total zu verwirren.
Falls sich jemand in diesem Bereich auskennt, wäre ich für eine Auskunft (gerne mit Verweis auf den entsprechenden Passus im Steuuerrecht) dankbar.
Vielen Dank im Voraus
DasBingerl