Einnahmen bei 100%-Sanktion Alg II: Anrechnung?

Hallo,

ich frage mich, wie es aussehen würde, wenn eine 100%-Sperre des Alg II vorläge und sich in dieser Zeit Einnahmen ereigneten, z. B. Steuerrückerstattungen.

Würden diese angerechnet?
Wenn ja: auf was, da in diesem Zeitraum vom Jobcenter ja gar keine Regelleistung gezahlt würde?

Ja, auch bei einer 100%-igen Sanktion werden Einnahmen angerechnet.
Im Fall einer Steuerrückerstattung ist das eine einmalige Einnahme, die ab dem Folgemonat des Zuflusses auf 6 Monate verteilt angerechnet wird.

MfG