Hallo,
ich frage mich, wie es aussehen würde, wenn eine 100%-Sperre des Alg II vorläge und sich in dieser Zeit Einnahmen ereigneten, z. B. Steuerrückerstattungen.
Würden diese angerechnet?
Wenn ja: auf was, da in diesem Zeitraum vom Jobcenter ja gar keine Regelleistung gezahlt würde?